Das Bundeskartellamt hat RTL und ProSiebenSat.1 die Gründung eines Joint Ventures für den Start einer geplanten VoD-Plattform verboten. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren dieselben Bedenken, die die Behörde schon Ende Februar geäußert hatte.
Die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der beiden Sendergruppen konnte die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellamts jedoch nicht ausräumen, wie dieses mitteilte. RTL und ProSiebenSat.1 wären insbesondere nicht bereit, ihr Konzept grundlegend zu überarbeiten. Eine Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter sei nicht erfolgt.
Eine gemeinsame Plattform würde die marktbeherrschende Stellung der beiden Sendergruppen bei Fernsehwerbung weiter verstärken, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Wir haben uns auch mit den möglichen Vorteilen einer neuen VoD-Plattform befasst.“ In der geplanten Form sei jedoch nicht gewährleistet, dass „die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb“ dadurch aufgehoben würden.
Nach einer vorläufigen Überprüfung im Februar hatte das Bundeskartellamt die „zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über ein Gemeinschaftsunternehmen“ als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eingestuft. „Solange die Planungen eine Beschränkung des Zugangs auf Fernsehsender und einschränkende Vorgaben zu Verfügbarkeitsdauer, -zeitpunkt und Qualität der Angebote vorsehen, überwiegen eindeutig die wettbewerbsbeschränkenden Effekte des Vorhabens“, hieß es vonseiten der Behörde. Eine so ausgerichtete Plattform hätte den Effekt, die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt auf Werbung in Onlinevideos zu übertragen.
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Die Sendergruppen haben einen Monat Zeit, Beschwerde einzulegen. In nächster Instanz müsste das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung fällen.
RTL und ProSiebenSat.1 hatten vergangenen August ihre Pläne öffentlich gemacht, eine Art deutsches Hulu zu gründen. Das Angebot war für deutsche und österreichische Sender gedacht. Über das Portal sollten Nutzer ausgewählte Sendungen bis zu sieben Tage nach der TV-Ausstrahlung kostenlos ansehen können.
Die Unternehmen legten der EU-Kommission einen Plan zur wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Joint Ventures vor. Diese verwies die Revision auf Antrag Deutschlands und Österreichs an das Bundeskartellamt sowie die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde.
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