Jurist sieht geplante Button-Lösung als Stolperstein für Ebay

Setzt sich der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur geplanten „Button-Lösung“ durch, könnte das erhebliche negative Folgen für Ebay in Deutschland haben. Darauf weist Rechtsanwalt Ole Damm von der Kanzlei Damm & Partner in Neumünster in seinem Blog hin. Er spricht sogar von einem „Sudden Death“ für Ebay.

Ein wesentliches Merkmal des Einkaufs bei Ebay ist es, dass ein potenzieller Käufer mit wenigen Klicks vom Angebot bis zum rechtsverbindlichen Vertrag gelangt. Eine Ebay-Auktion galt und gilt laut Damm als verbindliches Angebot. Ebay-Verkäufern war es ursprünglich nicht möglich, über die Artikelbeschreibung hinaus einem bestimmten Bieter vor Vertragsschluss Informationen zu übermitteln, etwa um eine kurze Widerrufsfrist sicherzustellen. Nach einigen gesetzlichen und technischen Änderungen bei Ebay können Verkäufer nun immerhin die wesentlichen Pflichtinformationen zeitnah nach Vertragsabschluss zustellen.

Das würde aber dem Text des Referentenentwurfes nach nicht mehr genügen: Verbraucher sollen vor Vertragsschluss bestätigen, dass sie bestimmte Kosteninformationen zur Kenntnis genommen haben. Der entscheidende Passus ist laut Damm auf Seite drei des Entwurfs zu finden: „Dort wird gefordert, dass bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der Unternehmer den Bestellvorgang so zu gestalten hat, dass der Verbraucher eine Bestellung erst abgeben kann, nachdem er bestätigt hat, den Hinweis gemäß Nummer 1 zur Kenntnis genommen zu haben.“

Begründet wird das in dem Text des Ministeriums damit, dass Firmen verpflichtet seien, ihren Internetauftritt so zu gestalten, dass „eine verbindliche Bestellung erst möglich ist, wenn der Kunde diesen Hinweis zur Kenntnis genommen und aktiv bestätigt hat.“ Erst in einem zweiten Schritt sollten sie die Möglichkeit haben, eine verbindliche Bestellung abzugeben.

Das Papier trägt damit die Handschrift des Kampfes gegen Abofallen, das auch von den Politikern als vordringliches Ziel ausgegeben wurde. Diese Anbieter umgehen diesen Schritt gerade, indem sie Kostenhinweise an schwer zu findenden Stellen verstecken.

Gegen eine Button-Lösung als Allheilmittel war schon im vergangenen Jahr Kritik laut geworden. Beispielsweise hatte Jens Ferner von der Kanzlei Ferner in Alsdorf bei Aachen dafür plädiert, dass die konsequente Anwendung des Telemediengesetzes ausreiche. In dessen Paragraf 6 wird verlangt, dass Diensteanbieter kommerzieller Kommunikationen klar als solche kennzeichnen, die natürliche oder juristische Person klar identifizierbar ist, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen und Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke nicht nur offensichtlich erkennbar sind, sondern deren Bedingungen auch leicht zugänglich und unzweideutig angegeben werden.

Bei Angeboten auf Ebay oder in Onlineshops sind all diese Forderungen in der Regel erfüllt. Abofallen entsprechen diesen Minimalanforderungen dagegen nicht. Zusätzliche Warn- und Hinweismechanismen könnten sich störend auf seriöse E-Commerce-Angebote auswirken. Unseriöse Angebote dagegen entwickeln wahrscheinlich schnell Umgehungsstrategien.

ZDNet.de Redaktion

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