US-Gericht lehnt Google Book Settlement ab

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York hat einen Vergleich abgelehnt, den Google mit der amerikanischen Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) ausgehandelt hatte. Das sogenannte Google Book Settlement soll regeln, wie der Internetkonzern mit Büchern umgehen darf, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind.

„Auch wenn die Digitalisierung von Büchern und die Schaffung einer universellen digitalen Bibliothek viele Vorteile bringt, würde der Vergleich zu weit gehen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Nach Ansicht des Gerichts würde Google erhebliche Rechte an ganzen Büchern erhalten, und zwar ohne Erlaubnis der Rechteinhaber. Google bekäme so einen erheblichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Der vorsitzende Richter Denny Chin bezeichnete den Vergleich zudem als „nicht fair, nicht angemessen und nicht vernünftig“.

„Das ist selbstverständlich eine Enttäuschung, aber wir werden die Entscheidung des Gerichts prüfen und unsere Optionen abwägen“, erklärte Google-Anwältin Hilary Ware. „Wie viele andere auch, glauben wir, dass die Vereinbarung das Potenzial hat, einen Zugang zu Millionen Büchern zu schaffen, die in den USA heute nur schwer zu finden sind.“

Die Verlage seien durchaus bereit, eine begrenzte Vereinbarung einzugehen, sagte John Sargent, CEO von Macmillan, im Namen der Kläger. Das Urteil enthalte klare Anweisungen für notwendige Änderungen. Er hoffe, dass sich die anderen Parteien einem neuen Vergleich anschlössen.

Google hatte 2004 mit der Digitalisierung von Büchern begonnen. Laut Gerichtsunterlagen wurden seitdem in Zusammenarbeit mit mehreren Universitäten mehr als zwölf Millionen Bücher gescannt. Der Rechtsstreit um geschützte, aber vergriffene Bücher dauert seit sechs Jahren an, die Verhandlungen um einen Vergleich seit fünf Jahren.

Der jezt gekippte Vergleich war im Rahmen einer Sammelklage der Authors Guild gegen Google Books zustande gekommen. Er ermöglichte es Google, Inhalte vergriffener Bücher über seine Buchsuche anzuzeigen, selbst wenn die Titel nicht Public Domain sind und auch keine Genehmigung eines Verlages vorliegt.

Zu den Gegnern dieser Regelung zählen unter anderem Microsoft, die Electronic Frontier Foundation und die Open Book Alliance. Auch das US-Justizministerium hatte den Vergleich heftig kritisiert .

2009 legte Google auf Druck des Justizministeriums den jetzt abgelehnten Neuentwurf vor. Er regelt den Umgang mit Büchern, die entweder beim US Copyright Office registriert oder in Großbritannien, Australien und Kanada veröffentlicht wurden. Ursprünglich sollte der Vergleich weltweit gelten.

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ZDNet.de Redaktion

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