Ein US-Berufungsgericht hat eine Klage Verizon und MetroPCS gegen die TelekommunikationsbehördeFCC zurückgewiesen. Die beiden Beschwerden wegen der Ende Dezember beschlossenen Regeln zur Netzneutralität wurden nach Ansicht des Gerichts zu früh eingereicht. Die Mobilfunkprovider hätten demnach warten müssen, bis die Vorschriften im Federal Register, dem offiziellen Gesetzesverzeichnis der Regierung, veröffentlicht worden wären.
Verizon und MetroPCS werfen der FCC vor, ihre Kompetenzen zu überschreiten, indem sie Verbote und Regeln für das Traffic-Management der Netzverwalter aufstellt. Schon im Januar hatte die FCC das Gericht ersucht, die Beschwerden abzuweisen, weil sie zu früh eingereicht worden seien.
„Wir sind zufrieden damit, dass sich das Berufungsgericht unserer Meinung angeschlossen hat“, sagte ein Sprecher der FCC. „Die Regeln der FCC bewahren die Freiheit und Offenheit des Internets und halten die Waage zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und der Unternehmer in ganz Amerika.“
Verizon wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Abweisung der Beschwerde nur aus verfahrenstechnischen Gründen erfolgt sei. Man wolle sie erneut einreichen, sobald die neuen Regeln im Federal Register veröffentlicht seien. „Wie wir schon in der ersten Klage am First District Court festgestellt hatten, ist die von der FCC festgelegte Einspruchsfrist gegen die Netzneutralitätsregeln unklar. Unsere Klage im Januar basierte auf der Veröffentlichung der Netzneutralitätsregeln und sollte unsere Rechte schützen“, heißt es vonseiten des Unternehmens.
Die FCC sammelt gegenwärtig Rückmeldungen zu der Regelung. Die Frist dafür läuft bis zum 10. April. Nach der Auswertung ist der Behörde zufolge noch eine zweite, 30-tägige Kommentarperiode geplant. Erst danach werde die Regelung im Federal Register veröffentlicht.
Die Regeln zur Netzneutralität sollen ISPs daran hindern, bestimmte Dienste zu blockieren oder ihre Bandbreite zu beschränken. Allerdings hat die FCC dafür zwei Klassen von Diensten definiert. Im Festnetzbereich dürfen Provider legale Dienste nicht blockieren oder behindern. Im Mobilfunkbereich gilt dieses Verbot nur für Angebote, die direkt mit den Sprach- und Videodiensten des jeweiligen Providers konkurrieren.
Kritik kam von mehreren Seiten. In den Augen der Netzneutralitätsbefürworter geht die Regelung nicht weit genug. Die Provider wiederum bezweifeln, dass die FCC überhaupt die nötige rechtliche Kompetenz besitzt, solche Vorschriften zu verabschieden, und fühlen sich zu stark eingeschränkt.
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