Die Motion Picture Association of America (MPAA) hat eine Urheberrechtsklage gegen den Online-Videoverleih Zediva eingereicht. Der Dienst war erst Mitte März gestartet. Er bietet seinen Kunden eine Möglichkeit, aktuelle DVDs, die noch nicht bei VoD-Diensten wie Amazon oder Netflix erschienen sind, über das Web anzusehen.
„Zediva streamt Filme auf illegale Weise zu seinen Kunden, ohne die nötigen Lizenzen von den Filmstudios erworben zu haben“, heißt es in einer Stellungnahme der MPAA. „Zediva behauptet, wie ein herkömmlicher DVD-Verleih an der Straßenecke zu arbeiten. Deshalb sei man nicht verpflichtet, Lizenzgebühren an die Urheber zu zahlen. Das ist aber ein reiner Schwindel.“ In Wirklichkeit sei Zediva ein Video-on-Demand-Dienst, der Filme mit Streaming-Technik über das Web ausstrahle und dabei die Urheberrechte der Studios verletze. Die MPAA vertritt als Filmindustrieverband die sechs großen Hollywood-Filmstudios.
Die Klage des Verbands richtet sich gegen WTV Systems, das Mutterunternehmen von Zediva, und gegen CEO Venkatesh Srinivasan. Die Studios fordern 150.000 Dollar (106.000 Euro) Schadenersatz für jedes Werk, das Zediva ohne Lizenz gestreamt hat. Außerdem soll der Dienst vom Netz gehen.
Zediva hat bislang keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben. Es „verleiht“ DVDs, die aber nicht an den Kunden verschickt, sondern hausintern in einen Player eingelegt werden. Nutzer können diesen über das Web fernsteuern und sich die Filme auf ihrem Computer ansehen. Der Clou: Sie haben so auch Zugriff auf Filme, die es nur auf einer DVD und nicht als digitales Image gibt.
Konkurrent ivi.TV war vor einem Monat vor Gericht gegen den Filmindustrieverband unterlegen und darf nun keine bereits ausgestrahlten Fernsehsendungen mehr über das Web weiterverbreiten. ivi.TV hatte sich auf spezielle Lizenzrechte verlassen, die Kabelanbieter in Amerika genießen.
„Zediva ist kein Kabelanbieter und benötigt die speziellen Lizenzen nicht, die iviTV ausnutzen wollte“, hieß es damals vonseiten des Unternehmens. „Zediva arbeitet nach denselben Prinzipien, nach denen Vor-Ort-Videoverleiher seit Jahrzehnten funktionieren: Wenn man eine legale DVD kauft, darf man diese an seine Kunden ausleihen.“
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