i4i-Prozess: Microsoft fordert neue Sicht auf Patente

Im Patentstreit gegen das kanadische Unternehmen i4i hat Microsoft einen Schriftsatz eingereicht, der eine neue Einstellung gegenüber Patenten fordert. Microsoft will dafür aber keine „klaren und überzeugenden Beweise“ vorlegen müssen, wie von i4i verlangt. Das Oberste Gericht solle auch so zur Kenntnis nehmen, dass vom amerikanischen Patentamt vergebene Patente nicht zwangsläufig gültig seien.

Microsofts Stellungnahme erfolgte nur elf Tage vor der nächsten Anhörung vor dem Supreme Court. Diese ist aller Voraussicht nach die letzte Möglichkeit für den Softwarekonzern, eine Strafe von 200 Millionen Dollar vom Mai 2009 abzuwenden.

„i4is Argumente fußen auf einer verdrehten Sichtweise der Prüf- und Nachprüfprozedere [des Patentamts]“, heißt es in dem Dokument. Microsoft hofft, dass das Gericht eine niedrigere Beweisnorm anwendet, was es einfacher machen würde, i4is Anprüche außer Kraft zu setzen.

Das kanadische Unternehmen schart indes seinerseits Unterstützer um sich, die den Supreme Court per Amicus Brief aufgefordert haben, die vorinstanzlichen Urteile zu bestätigten. Mit einem Amicus Brief bietet ein „Freund des Gerichts“ an, als Zeuge zugunsten einer Partei auszusagen. Auch die US-Regierung hat sich hinter i4i gestellt.

Der Rechtsstreit hat sich von einer Debatte über eine spezifische Technologie zu einem Präzedenzfall für Patentprozesse ausgewachsen. Firmen wie Investoren, Akademiker und sogar die Regierung ergreifen Partei. Partner und Rivalen wie Apple, Facebook, Google, Hewlett-Packard und Intel haben gleichermaßen Amicus Briefs zugunsten von Microsoft eingereicht. Sie fürchten, dass künftig eine ganze Reihe weiterer kleiner Unternehmen gegen Großkonzerne klagen könnte, sollte Microsoft den Patentstreit verlieren.

i4i hatte 2007 Klage gegen Microsoft eingereicht, weil letzteres mit seinem Textverarbeitungsprogramm Word angeblich gegen eines seiner XML-Patente verstößt. Microsoft verlor das Verfahren, legte Berufung ein – und verlor auch diese.

Mitte Januar 2010 beantragte es eine weitere Anhörung beim Bundesberufungsgericht, das das Urteil der Vorinstanz in vollem Umfang bestätigte. Vergangenen November ließ der US Supreme Court die im August beantragte Revision zu.

Die Verhandlung der Revision vor dem Obersten Gerichtshof beginnt am 18. April. Mit einer Entscheidung wird Ende Juni gerechnet.

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ZDNet.de Redaktion

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