Der Justizausschuss des EU-Parlaments will kommenden Dienstag darüber entscheiden, ob die Schutzfrist für das Urheberrecht von Tonaufnahmen von 50 auf 70 Jahre verlängert werden soll. Voraussichtlich im Mai wird im Plenum verhandelt werden, wie Bernt Hugenholtz vom Institute for Information Law (IViR) in einem Blogeintrag schreibt.
Derzeit erlischt das Urheberrecht bei Musikaufnahmen 50 Jahre nach der Erstveröffentlichung oder Uraufführung eines Stückes. Bei literarischen Werken gilt das Copyright bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Obwohl der Vorschlag sowohl die Rechte von Musikproduzenten als auch Künstlern stärken solle, sei ganz offensichtlich die Musikindustrie die größte Gewinnerin einer Neuregelung, schreibt Hugenholtz. Das Schutzrecht für Hits aus den frühen 60ern laufe demnächst ab, inklusive einiger Songs der Beatles und Rolling Stones. „Die Schutzrechte auf 95 Jahre – wie im ursprünglichen Vorschlag – oder auf 70 Jahre auszudehnen – wie vom EU-Parlament empfohlen, würde die Monopolstellung der Plattenlabels noch für eine Generation sichern.“
Dänemark hatte sich zuvor gemeinsam mit einer Reihe nord- und osteuropäischer Staaten gegen eine Neuregelung des Urheberrechts gesträubt, lenkte im Februar aber ein. Im März machte das Parlament deutlich, dass es eine Verlängerung der Schutzfristen auf die ursprünglich geplanten 95 Jahre ablehnt. Stattdessen schlug man vor, die Dauer auf besagte 70 Jahre anzuheben.
Hugenholtz erwartet, dass der Widerstand nach dem Einlenken von Dänemark nun bröckelt. Ungarn, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, könnte versuchen, den Vorschlag innerhalb weniger Wochen durchzupeitschen.
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