Sony Computer Entertainment America hat im Rechtsstreit mit dem Playstation-Hacker George Hotz eine Einigung erzielt. Der Vergleich wurde schon am 31. März geschlossen, aber erst jetzt publik. Details zu der Abmachung sind nicht bekannt.
„Sony ist froh, das Verfahren hinter sich gebracht zu haben“, wird Sony-Anwalt Riley Russell in einer Pressemitteilung zitiert. „Unser Motiv für die Klage war der Schutz unseres geistigen Eigentums und unserer Kunden. Wir glauben, dass wir mit dem Vergleich und der permanenten Verfügung dieses Ziel erreicht haben.“
Hotz habe keine Schuld eingeräumt, heißt es weiter in der Stellungnahme. Demnach sagte er: „Es war nie meine Absicht, Nutzern Ärger zu bereiten oder Softwarepiraterie zu erleichtern.“
Auch in seinem Blog hat der unter dem Pseudonym Geohot bekannte Hacker den Vergleich bisher nicht kommentiert. Er ruft allerdings dazu auf, Sony-Produkte zu boykottieren. „Ich werde nie ein weiteres Sony-Produkt kaufen“, schreibt Hotz. „Falls Du kürzlich etwas von Sony gekauft hast, gib es zurück.“
Mitte Januar hatte Sony eine einstweilige Verfügung gegen Hotz und weitere PS3-Hacker erwirkt, die einen Jailbreak für die PS3 entwickelt hatten. Er erlaubt es Nutzern, andere Betriebssysteme und auch kopierte Spiele auf der Konsole laufen zu lassen. Sony sieht darin einen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sowie den Computer Fraud and Abuse Act.
Hotz wehrte sich seitdem vor Gericht. Unter anderem zweifelte er die Zuständigkeit des von Sony angerufenen Gerichts im US-Bundesstaat Kalifornien an, da er selbst in New Jersey lebt.
Anfang März entschied das Gericht, dass Sony den Internet Service Provider von Hotz‘ Website Geohot.com vorladen darf. Zudem erhielt es Zugriff auf Hotz‘ Konten bei Sozialen Netzen, IP-Adressen von Besuchern seiner Website und zu seinem Paypal-Konto, um herauszufinden, ob es Verbindungen nach Kalifornien gibt.
Wäre die Klage vor Gericht entschieden worden, hätte sie zu einem Präzedenzfall im Bereich Consumer-Elektronik werden können. Bisher wurden Fragen darüber, wer der tatsächliche Eigentümer von Hardware ist, sowie mögliche Einschränkungen von Eigentumsrechten noch nicht juristisch geklärt.
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