Briten verabschieden Regelung zum Schutz vor Web-Tracking


Microsofts Internet Explorer 9 verfügt bereits über einen optionalen Tracking-Schutz (Screenshot: ZDNet).

Die britische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Neufassung (PDF) der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation fristgerecht in nationales Recht umwandeln soll. Die Zustimmung des Parlaments steht noch aus.

Stichtag für die Umsetzung ist der 25. Mai 2011 (Kennziffer 2009/136/EG). Die Richtlinie legt unter anderem fest, dass Speicherung und Zugriff auf Informationen, die in einem Endgerät abgelegt sind, der Einwilligung des Nutzers bedürfen. Hauptsächlich geht es dabei um Cookies. Ausgenommen sind Session Cookies oder solche, die erforderlich sind, damit ein Dienst funktioniert.

Britische Unternehmen müssen das neue Gesetz vorerst jedoch nocht nicht umsetzen, wie das Ministerium für Kultur, Medien und Sport (DCMS) mitteilte. „Die technischen Lösungen sind noch nicht soweit“, erklärte ein Sprecher des DCMS gegenüber ZDNet UK. „Wir erwarten nicht, dass der Information Commissioner die Regelung vollstrecken wird, solange an der technischen Umsetzung gearbeitet wird.“

Dazu habe die Regierung eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die untersuche, wie sich Privatsphäre-Einstellungen in Browser integrieren lassen, erklärte der Sprecher. Eine Reihe von Unternehmen – etwa Apple und Mozilla – sei dabei, „Do not track“-Optionen in ihre Browser einzubauen. Bevor dies erfolgt sei, werde man die Cookie-Regeln nicht durchsetzen.

Die Bundesregierung hält sich derweil mit der Umsetzung der Richtlinie noch zurück. Zunächst werde man die Diskussionen auf europäischer Ebene und mögliche Selbstregulierungsansätze der Werbewirtschaft abwarten, hieß es im Rahmen des Anfang März beschlossenen Entwurfs zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.

Laut Thomas Fischl, Rechtsanwalt bei Reed Smith LLP, ist letztlich auch noch nicht klar, wie die Richtlinie umzusetzen ist. In den einzelnen Mitgliedsstaaten gebe es dazu unterschiedliche Auffassungen. „In Erwägungsgrund 66 zur EU-Richtlinie heißt es immerhin, dass der Umgang mit Cookies ’so benutzerfreundlich wie möglich‘ gestaltet werden soll.“

Die Richtlinie sehe nicht zwingend vor, dass Anwender jedem Cookie einzeln zustimmen müssen. Deshalb wären verschiedene Möglichkeiten denkbar, wie einer gesetzeskonformen Verwendung von Cookies entsprochen werden könnte.

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ZDNet.de Redaktion

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