DSL-Anschluss ist grundsätzlich als Mietvertrag einzustufen

Bei dem Beklagten handelte es sich um einen Anbieter von DSL-Internetzugängen. Ursprünglich hatte dieser einen Vertrag über einen derartigen Anschluss mit dem Kläger geschlossen. Der Kläger nutzte eine Telefon- und Movieflatrate. Aufgrund einer Kündigungserklärung endete nach Auffassung des Klägers das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.

Nach Ansicht des Providers nutzte der Kläger jedoch den Internetzugang noch über die Kündigung hinaus. Das entspreche einer Vertragsverlängerung. Als Nachweis für die weitere Nutzung legte der Beklagte Verbindungsdaten aus dem gesamten Monat Dezember vor. Die Parteien stritten daher darüber, ob das Vertragsverhältnis bestehe oder wirksam gekündigt worden sei.

Das Amtsgericht Meldorf erklärte, dass das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien nicht mehr bestehe (Aktenzeichen 81 C 1403/10). Der ursprünglich geschlossene Vertrag sei durch die Kündigung wirksam beendet worden.

Das Gericht erklärte, dass der Vertrag von seinem Schwerpunkt als Mietvertrag einzuordnen sei: Schließlich werde dem Anschlussinhaber die Anlage zum vertragsgemäßen Gebrauch gegen ein Entgelt überlassen. Der Teilnehmer verspreche, die Sache im Rahmen der Nutzung in einem geeigneten Zustand zu erhalten.

Die vorgelegten Verbindungsdaten sah das Gericht als Beweismittel als ungeeignet an. Denn der Beklagte habe die Daten über die reguläre Verbindungsdauer hinaus gespeichert. Dies sei ihm aber ohne konkreten Anlass nicht gestattet. Eine Vorratsdatenspeicherung sämtlicher IP-Adressen über die Verbindungsdauer hinaus sei unzulässig.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Microsoft nennt weitere Details zu kostenpflichtigen Patches für Windows 10

Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…

14 Stunden ago

Microsoft verschiebt erneut Copilot Recall

Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…

1 Tag ago

GenKI im Job: Mitarbeitende schaffen Tatsachen

Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.

1 Tag ago

97 Prozent der Großunternehmen melden Cyber-Vorfälle

2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…

1 Tag ago

„Pacific Rim“-Report: riesiges, gegnerisches Angriffs-Ökosystem

Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…

2 Tagen ago

DeepL setzt erstmals auf NVIDIA DGX SuperPOD mit DGX GB200-Systemen

NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.

2 Tagen ago