Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Straßenaufnahmen für Bing Maps Streetside scharf kritisiert. „Es ist nicht hinnehmbar, dass es gegen die Aufnahmen kein vorheriges Widerspruchsrecht gibt. Das ist mit einem wirksamen Datenschutz unvereinbar“, sagte Herrmann.
Beim Start von Google Street View hätte es die Möglichkeit gegeben, vorab Einspruch zu erheben. Es sei nicht einzusehen, weshalb für Microsofts Streetside etwas anderes gelten sollte.
„Eine nachträgliche Löschung schützt das Persönlichkeitsrecht von Mietern und Eigentümern nicht. Das Internet vergisst nicht“, erklärte Herrmann. „Auf Daten, die auch nur wenige Stunden im Internet sind, hat jedermann weltweit Zugriff.“ Ein vorheriges Widerspruchsrecht sei daher unverzichtbar.
Der Innenminister drohte an, Streetside zu verbieten, sollte sich Microsoft weigern, Vorabeinsprüche zuzulassen. Es bleibe dem Landesamt für Datenschutz (BayLDA) dann keine andere Möglichkeit, als den Dienst zu untersagen. Der Unternehmenssitz von Microsoft Deutschland befindet sich in Unterschleißheim bei München, weshalb eine etwaige Entscheidung dem BayLDA obliegt.
Herrmann forderte auch einen verbindlichen Rechtsrahmen für Geodatendienste. Eine Selbstverpflichtung der Unternehmen genüge nicht, wie der Fall Microsoft zeige. Das BayLDA wies darauf hin, dass ein Vorabwiderspruchsrecht sogar Bestandteil des Datenschutzkodex für Geodatendienste sei, den neben Google auch Microsoft unterzeichnet habe. De facto ist in der Anfang März veröffentlichten Version (PDF) allerdings nur die Rede von einer Widerspruchsmöglichkeit „ab Bereitstellung des Bildmaterials zum Abruf“.
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