Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Jörg Klingbeil hat Microsoft aufgefordert, baldmöglichst darüber Aufschluss geben, ob das Unternehmen für seinen Online-Panoramadienst Streetside auch baden-württembergische Städte und Gemeinden erfassen will. Derzeit ist nur bekannt, dass Microsoft seine Kamerafahrzeuge ab 9. Mai in die bayerischen Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Augsburg entsenden will. Allerdings sollen Kamerafahrten in 50 weiteren Städten und Regionen folgen.
Klingbeil geht es eigenen Bekunden nach nicht darum, die Kamerafahrten für „Bing Maps Streetside“ grundsätzlich zu verhindern. Jedoch müsse Microsoft dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Bürger ebenso Rechnung tragen, wie dies seinen Mitbewerbern abverlangt werde. Insbesondere hält er es für unabdingbar, dass das Unternehmen Eigentümern und Mietern die Möglichkeit einräumt, der Veröffentlichung von Aufnahmen der ihnen gehörenden beziehungsweise von ihnen bewohnten Gebäude zu widersprechen, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden.
„Wenn eine Panoramaaufnahme erst einmal veröffentlicht ist, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. Dies gilt umso mehr, als sich online gestellte Inhalte kaum mehr löschen lassen“, so Klingbeil. Damit schließt er sich im Wesentlichen der zuvor bereits von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner und dem bayerischen Innenminister Joachim Hermann vorgebrachten Kritik an.
Klingbeil weiter: „Aus gutem Grund ist das Vorab-Widerspruchsrecht deshalb ein zentraler Bestandteil des 13-Punkte-Katalogs gewesen, den der Hamburgische Datenschutzbeauftragte im letzten Jahr mit der Firma Google ausgehandelt hat, um die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen im Rahmen des vergleichbaren Online-Dienstes ‚Google Street View‘ zu wahren.“
Ein solches Vorab-Widerspruchsrecht hat in den vom Bitkom zusammen mit der Deutschen Telekom, Google, Microsoft und kleineren Anbieter wie Sightwalk und Panolife erarbeiteten Datenschutzkodex für Geodatendienste (PDF) keine Aufnahme gefunden. Der Kodex soll in Ergänzung zu einem künftigen Bundesgesetz der Selbstregulierung der Internetwirtschaft dienen.
Dies lässt der Landesbeauftragte als Argument jedoch nicht gelten. Er verweist auf einen Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich vom 8. April 2011, in dem Deutschlands Datenschützer keinen Zweifel daran ließen, dass sie die Inhalte dieses Kodex für unzulänglich halten. Zugleich forderten sie ein gesetzlich verbrieftes Widerspruchsrecht, das schon vor der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ausgeübt werden kann.
„Ich werde daher gegenüber Microsoft darauf drängen, dass das Unternehmen Kamerafahrten hierzulande mit angemessenem Vorlauf ankündigt und die Aufnahmen schon vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich macht, wenn die betroffenen Bürgerinnen und Bürger dies verlangen“, kündigte Klingbeil an.
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