Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im April 2010 an die Betreiber der Site topstar777.de. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung mit der Art und Weise, wie Surfer dort zu einem Abonnement verleitet werden.
Auf der Seite topstar777.de können User tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ gewinnen wird. Die Tippabgabe ist an ein Gewinnspiel gekoppelt: Laut Website soll unter allen Teilnehmern, die richtig liegen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Wie Verbraucher jedoch feststellen mussten, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab.
Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten erscheint erst, nachdem man sich für einen Kandidaten entschieden hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel beworben wird, erscheint laut OpSec die Eingabe der Daten vielen Nutzern selbstverständlich und nicht weiter verwunderlich, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss.
Außerdem sei der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor der Teilnahme am Tipp die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da die Mehrzahl der User bei einer derartigen Umfrage und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflicht rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist -, werden sie wahrscheinlich kaum gelesen.
Zudem hält OpSec sie auch nicht für besonders kundenfreundlich. Zwar werde zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich erst viel später erwähnt. Etwas schwammig sei auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So sei stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.
„Die gesamte Aufmachung der Seite lässt die Vermutung zu, dass der Betreiber versucht, die Grauzonen der gesetzlichen Vorschriften für sich auszunutzen, da der Aspekt eines ausreichenden Kostenhinweises nicht eindeutig regelbar ist“, sagt OpSec-Mitarbeiterin Mechthild Imkamp. „Seriös wäre es, direkt auf der Startseite eindeutig auf die Kosten und den Service hinzuweisen, den man für die Gebühren erhält.“
Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.
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