Die türkische Telekommunikationsbehörde TIB hat insgesamt 138 als anstößig empfundene Begriffe aus Internetdomains mit der Landeskennung .tr verbannt. Unter anderem hat sie das Wort „verboten“ verboten – „yasak“. Das berichtet die englische Ausgabe der türkischen Tageszeitung Hürriyet.

Websites dürfen demnach auch die Zahl 31 nicht in ihren Domainnamen führen, weil sie ein Slang-Wort für männliche Masturbation sei. „Gay“ und seine türkische Entsprechung „gey“, „çiplak“ (nackt), „itiraf“ (Geständnis), „liseli“ (Oberschülerin) und „nefes“ (Atem) sind ebensowenig gestattet. Selbst Vornamen wie „Adrianne“ oder „Haydar“ sind verboten, wie Bianet.org schreibt. Ebenfalls als anstößig gelten englische Begriffe wie „beat“, „escort“, „free“, „homemade“, „hot“, „nubile“ oder „teen“. Andere sind verpönt, weil sie im Türkischen eine andere Bedeutung haben – etwa „pic“ als Kurzform für „picture“, das „Bastard“ bedeutet, oder „got“, was auf Türkisch so viel heißt wie „Arsch“.

Websites, die die Begriffe dennoch nutzen, will die Regierungsbehörde schließen. Hürriyet zufolge sind auch Wortkombinationen betroffen, die Obszönes bilden – etwa „donanimalemi.com“ (hardwarewelt.com), weil darin „animal“ versteckt ist, oder auch „sanaldestekunitesi.com“ (virtuellesupporteinheit.com) wegen „anal“. Die Liste stammt laut Bianet von Yaman Akdeniz, außerordentlichem Professor für Jura an der Universität Bilgi in Istanbul.

Die türkische Telekommunikationsbehörde macht des Öfteren mit Zensurversuchen auf sich aufmerksam. Im Juni 2010 sperrte sie etwa eine ganze Reihe von Google-Diensten. Zur Begründung hieß es lapidar, die Blockade habe „rechtliche Gründe“. Schon 2008 hatte die TIB den Zugriff auf YouTube unterbunden. Auslöser waren damals Videos, in denen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk beleidigt wurde. In der Türkei gilt die Verunglimpfung Atatürks als Straftat, die mit einer Haftstrafe belegt werden kann. Laut Reporter ohne Grenzen blockiert die Türkei auch Websites, die die Armee, die Kurden oder die Armenier thematisieren, was als Tabubruch angesehen wird.

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ZDNet.de Redaktion

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