Urteil: Aufklärungshinweis mittels Mouseover reicht nicht aus

Dem Betreiber einer Website war in der Vergangenheit gerichtlich verboten worden, für den Verkauf von Uhren die Werbeaussage „Wir schlagen jeden Preis“ zu benutzen. Der ehemalige Kläger stellte später jedoch fest, dass sein Wettbewerber den Slogan erneut online verwendete. Diesmal wurde jedoch ein erklärender Hinweis mittels eines Mouseover-Effekts eingeblendet: „Sollten Sie bei irgendeinem deutschen Juwelier einen identischen Artikel zum gleichen Zeitpunkt noch günstiger finden, so erhalten Sie von uns diesen Preis zuzüglich 1% Rabatt.“

Der Kläger sah dies dennoch als Verletzung des gerichtlichen Verbots und klagte erneut. Die Richter des Oberlandesgericht Frankfurt am Main gaben ihm Recht (Aktenzeichen 6 W 111/10). Zwar lasse sich grundsätzlich die Verletzung eines gerichtlichen Verbots durch Hinzufügen eine Aufklärungshinweises ausschließen, aber im vorliegenden Fall sei das nicht wirklich ausreichend geschehen.

Der erklärende Zusatztext sei derartig versteckt, dass er nicht ausreiche, um das ursprüngliche Verbotene zu entkräften. Der mittels Mouseover eingeblendete Text erscheine nämlich nur dann, wenn der User die Maus über den Link bewege.

Die Ausgestaltung der Webseite animiere den Besucher der Homepage jedoch nicht dazu. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der durchschnittliche User die Maus gerade nicht über den Link führe, so dass der aufklärende Hinweis nicht erscheine.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

o1: OpenAI stellt neues KI-Modell für komplexe Abfragen vor

Das o1 genannte Modell liegt als Preview vor. Bei einer Mathematikprüfung beantwortet es 83 Prozent…

1 Tag ago

Zoom erhält IT-Sicherheits- kennzeichen des BSI

Das Kennzeichen erhalten Zoom Workplace Pro und Zoom Workplace Basic. Es bescheinigt unter anderem aktuelle…

2 Tagen ago

Google verbessert Tab-Verwaltung in Chrome

iOS und iPadOS erhalten Tab-Gruppen. Zudem unterstützt Chrome nun die Synchronisierung von Tab-Gruppen.

2 Tagen ago

Identitätsdiebstahl: 58 Prozent der Deutschen sorgen sich um digitales Erbe

Sie befürchten einen Missbrauch der Identitäten von Verstorbenen. 60 Prozent befürworten deswegen eine Klärung des…

2 Tagen ago

Bericht: Samsung plant massiven Stellenabbau

In einigen Unternehmensbereichen sind angeblich bis zu 30 Prozent der Beschäftigten betroffen. Samsung spricht in…

3 Tagen ago

Kritische Lücken in Adobe Reader und Acrobat

Sie erlauben eine Remotecodeausführung. Betroffen sind alle unterstützten Versionen von Adobe Reader und Acrobat für…

3 Tagen ago