Urteil: Aufklärungshinweis mittels Mouseover reicht nicht aus

Dem Betreiber einer Website war in der Vergangenheit gerichtlich verboten worden, für den Verkauf von Uhren die Werbeaussage „Wir schlagen jeden Preis“ zu benutzen. Der ehemalige Kläger stellte später jedoch fest, dass sein Wettbewerber den Slogan erneut online verwendete. Diesmal wurde jedoch ein erklärender Hinweis mittels eines Mouseover-Effekts eingeblendet: „Sollten Sie bei irgendeinem deutschen Juwelier einen identischen Artikel zum gleichen Zeitpunkt noch günstiger finden, so erhalten Sie von uns diesen Preis zuzüglich 1% Rabatt.“

Der Kläger sah dies dennoch als Verletzung des gerichtlichen Verbots und klagte erneut. Die Richter des Oberlandesgericht Frankfurt am Main gaben ihm Recht (Aktenzeichen 6 W 111/10). Zwar lasse sich grundsätzlich die Verletzung eines gerichtlichen Verbots durch Hinzufügen eine Aufklärungshinweises ausschließen, aber im vorliegenden Fall sei das nicht wirklich ausreichend geschehen.

Der erklärende Zusatztext sei derartig versteckt, dass er nicht ausreiche, um das ursprüngliche Verbotene zu entkräften. Der mittels Mouseover eingeblendete Text erscheine nämlich nur dann, wenn der User die Maus über den Link bewege.

Die Ausgestaltung der Webseite animiere den Besucher der Homepage jedoch nicht dazu. Vielmehr sei davon auszugehen, dass der durchschnittliche User die Maus gerade nicht über den Link führe, so dass der aufklärende Hinweis nicht erscheine.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago