Online-Buchhändler haftet nicht automatisch für rechtsverletzende Buchinhalte

Der Inhaber am Urheberrecht von vier Bildern verlangte, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Verbreitung eines Buches zu untersagen, in dem diese Bilder abgedruckt waren. Die Bilder wurden in dem Werk ohne seine Zustimmung verwendet.

Der Rechteinhaber klagte dazu gegen einen Online-Buchhändler, der über seine Website auch das streitgegenständliche Buch mit den rechtsverletzenden Fotos anbot. Nachdem der Rechteinhaber den Beklagten abgemahnt hatte, nahm der Händler das Buch aus seinem Bestand. Er gab jedoch die geforderte strafbewährte Unterlassungserklärung nicht ab. Daher wandte sich der Kläger an das Gericht, um sein Ansinnen durchzusetzen.

Das Landgericht Hamburg wies das Begehren jedoch zurück (Aktenzeichen 308 O 16/11). Die Richter begründeten das damit, dass Buchhändler grundsätzlich erst ab Kenntnis haften würden. Sie kämen grundsätzlich als Täter in Frage, da das rechtsverletzende Buch über ihre Vertriebskanäle angeboten und verkauft werde. Dennoch sei der Moment der Kenntnis und die darauffolgende Reaktion des Buchhändlers entscheidend.

Denn auch wenn der Buchhändler die einzelnen Bücher selbst aussuche und eigenständig entscheide, ob diese in sein Repertoire passten oder nicht, so sei er dennoch lediglich als technischer Verbreiter der Verlage anzusehen. Dies gelte insbesondere für Internet-Buchhändler, da diese nur noch ein Online-Schaufenster für eine Vielzahl von Werken zur Verfügung stellten.

Schließlich sei es dem Buchhändler, selbst wenn er jedes einzelne Buch überprüfen würde, faktisch nicht ohne weiteres möglich zu erkennen, ob eine Rechtsverletzung vorliege. Da ihm aber eine Vorabkontrolle aus finanziellen und personellen Gründen gar nicht möglich sei, hafte er erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung.

Die Kanzlei Dr. Bahr kommentiert für ZDNet aktuelle Urteile aus dem IT-Bereich. Sie ist auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und den Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht) spezialisiert. Unter www.Law-Podcasting.de betreibt sie einen eigenen wöchentlichen Podcast und unter www.Law-Vodcast.de einen monatlichen Video-Podcast. Außerdem stellt die Kanzlei aktuelle Informationen über eine eigene iPhone-App zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Black Friday: Vorsicht vor schädlichen QR-Codes

Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.

17 Stunden ago

Black Friday: Zahl der ominösen Shopping-Websites steigt

Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.

17 Stunden ago

SmokeBuster bekämpft SmokeLoader

Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.

1 Tag ago

Taugen Kryptowährungen als Unterstützer der Energiewende?

Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.

2 Tagen ago

Supercomputer-Ranking: El Capitan überholt Frontier und Aurora

Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…

2 Tagen ago

Ionos führt neue AMD-Prozessoren ein

Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…

2 Tagen ago