Die schottische Krankenschwester – und Großmutter – Anne Muir ist gestern verurteilt worden, weil sie Musikdateien im Wert von 54.000 britischen Pfund (62.000 Euro) über das Internet verbreitet hat. Es handelte sich hauptsächlich um Karaoke-Versionen. Sie hat das Vergehen eingestanden. Das Strafmaß steht noch nicht fest.
Vertreter der britischen Musikindustrie, die British Phonographic Industry und die International Federation of the Phonographic Industry, hatten das gegen sie verwendete Beweismaterial zusammengetragen. Es handelt sich um das erste Urteil in Schottland gegen einen Filesharer.
Muirs Anwalt hat der BBC gegenüber geäußert, seine Mandantin leide unter Depressionen und schweren Persönlichkeitsstörungen. Deshalb habe sie solche Musikdateien gehortet.
Die Open Rights Group verurteilt den Fall als „Verschwendung von Steuergeldern, willkürlich und unangemessen“. Ihr Vertreter Peter Bradwell führt aus: „Ihr steht eine Strafe von Tausenden Pfund bevor, und sie wird als Kriminelle abgestempelt. Was sie getan hat, ist nicht schlimmer, als wenn ein Jugendlicher Kassetten hortet.“
Ein Abmahnschreiben wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ist kein Grund zur Panik. ZDNet zeigt, wie man die Folgen mit einem kühlen Kopf und den richtigen Schritten minimiert.
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