SAP ist in den USA zur Zahlung von 345 Millionen Dollar an Versata Software verurteilt worden. Ein Bundesgericht in Texas hat entschieden, dass Versata Schadenersatz für bestimmte Enterprise- und CRM-Software zusteht, die SAP vor Mai 2010 verkauft hat. Bloomberg zufolge setzt sich die Summe aus 260 Millionen Dollar für entgangene Gewinne sowie Lizenzgebühren in Höhe von 85 Millionen Dollar zusammen.
SAP zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung:“Wir haben immer gesagt, dass dies ein sehr komplexer Fall ist“, sagte SAP-Sprecher Andy Kendzie gegenüber Bloomberg. „Unsere Anwälte prüfen das Urteil und werden alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen.“ Versata will nach eigenen Angaben nun eine permanente Verfügung beantragen, die SAP weitere Patentverletzungen sowie Vertrieb und Verkauf der entsprechenden Produkte untersagt.
Versatas Patente beschreiben Software, die es Verkaufspersonal ermöglicht, die aktuellen Preise für Produkte und Dienstleistungen zu ermitteln. Bloomberg zufolge erklärte SAP dem Gericht, seine Kunden kauften seine Software nicht wegen dieser Funktion. Aus diesem Grund sollten etwaige Lizenzgebühren niedriger angesetzt werden. Zudem stehe Versata kein Schadenersatz zu, da es die eigene Software namens Pricer nie verkauft habe. Versata hielt dagegen, es habe die Anwendung vom Markt nehmen müssen, da SAP sein Produkt zu einem niedrigeren Preis angeboten habe.
Der ursprüngliche Schadenersatz in Höhe von 138,6 Millionen Dollar war laut Bloomberg anhand des Marktwerts aller SAP-Produkte ermittelt worden, was SAP als unfair bezeichnete. In einem Schriftsatz vom Oktober 2009 argumentierte es, der höchste Betrag, der durch Beweise gestützt werden könne, sei 2,03 Millionen Dollar.
Versata hatte im April 2007 eine Klage eingereicht, wonach Produkte und Services von SAP fünf Versata-Patente verletzen. Schon 2009 hatte ein Gericht gegen SAP geurteilt und Versata 138,6 Millionen Dollar zugesprochen. Ein auf Patentrecht spezialisiertes Berufungsgericht revidierte die Entscheidung und legte neue Regeln fest, wie die Höhe des zu zahlenden Schadenersatzes zu ermitteln sei.
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