Cloud-Musikdienst: Apple erhält Lizenz von EMI

Apple hat sich nach Auskunft mehrerer Quellen aus der Musikbranche mit der Plattenfirma EMI über eine Lizenz für seinen cloudbasierten Musikdienst geeinigt. Ähnliche Abkommen mit Universal Music und Sony Music Entertainment sollen folgen. Eine Lizenz von Warner Music besitzt Apple schon seit April.

Die Vereinbarungen würden es dem iPhone-Hersteller erlauben, seinen Cloud-Musikdienst mit dem Segen der vier großen Musiklabels zu starten. Die Rivalen Amazon und Google verfügen über keine entsprechenden Lizenzen.

Die Gespräche mit Sony Music und Universal Music könnten schon in der kommenden Woche abgeschlossen werden, heißt es aus der Branche. Damit hätte Apple rechtzeitig zur Worldwide Developers Conference, die am 6. Juni in San Francisco beginnt, die Zustimmung der vier Plattenfirmen. Die Quellen machten keine Angaben dazu, wann Apple die Vereinbarungen oder den Start seines Musikdiensts ankündigen wird. Weder die Major Labels noch Apple waren zu einer Stellungnahme bereit.

Apples Cloud-Musikdienst soll es Nutzern ermöglichen, ihre Musiksammlung auf Apples Servern zu speichern. Anschließend können sie mit internetfähigen Geräten wie iPhone und iPad darauf zugreifen.

Auch wenn Apple seinen Musikdienst erst nach Google und Amazon bereitstellen wird, hat das Unternehmen durch die Lizenzvereinbarungen die Möglichkeit, Funktionen anzubieten, die der Konkurrenz aufgrund von lizenzrechtlichen Beschränkungen versagt bleiben. Beispielsweise könnte Apple seinen Nutzern den Upload aller Lieder ersparen und stattdessen deren Festplatten scannen und ihnen anschließend einen Streaming-Zugang zu Master-Kopien der Songs gewähren. Dieses als „scan and match“ bezeichnete Verfahren wurde schon vom Musikdienst Lala genutzt, den Apple im Dezember 2009 gekauft hatte.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit setzen die vier führenden Plattenfirmen darauf, dass Apple die Schlacht um den besten Musikdienst gewinnen wird. Sollte es seine Mitbewerber Amazon und Google ausstechen, könnten diese gezwungen sein, ebenfalls Lizenzvereinbarungen abzuschließen und Gebühren zu zahlen.

Offen bleibt, wie Verbraucher einen Cloud-Musikdienst annehmen werden. Apple wird voraussichtlich eine Nutzungsgebühr für den Service verlangen. Auf Abonnements basierende Angebote wie Rhapsody waren bisher allerdings wenig erfolgreich.

Ein wichtiger Kritikpunkt ist, dass Nutzer ihre Musiksammlung im Internet verlieren, sobald sie keine Gebühren mehr bezahlen. Die Anbieter der Dienste und auch die Musikindustrie hoffen, dass es Verbraucher als Mehrwert ansehen, dass sie jederzeit und von jedem internetfähigen Gerät aus auf ihre Songs zugreifen können.

ZDNet.de Redaktion

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