Apple hat im Rechtsstreit mit Amazon um die Verwendung des Begriffs „App Store“ beim zuständigen Bundesgericht einen neuen Schriftsatz eingereicht. Darin weist es Amazons Behauptung zurück, „App Store“ sei ein allgemeiner Begriff, der nicht geschützt werden könne.
„Wir bestreiten, dass die Marke ‚App Store‘ generisch ist und davon ausgehend dass der Dienst ‚Amazon Appstore für Android‚ ein ‚App Store‘ ist“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Außerdem glaube Apple nicht, dass „die Wörter ‚App Store‘ zusammen ein Geschäft für Apps beschreiben“ oder „üblicherweise von Unternehmen für Software-Download-Dienste verwendet werden.“ Auch der Begriff „App Store Market“ stehe nicht für einen Marktplatz für mobile Software-Downloads.
Apple hatte Amazon im März verklagt, nachdem der Online-Händler den Amazon Appstore for Android gestartet hatte. Apple zufolge verwirrt die Verwendung des Begriffs „App Store“ Verbraucher.
Amazon erwiderte darauf, der Begriff „App Store“ sei zu allgemein, und forderte das Gericht auf, die Klage abzuweisen. Seine Position begründete das Unternehmen mit einem Zitat von Apple-CEO Steve Jobs. Der hatte in einem Interview im Oktober 2010 ähnliche Angebote wie Apples App Store, allen voran den Marktplatz für Googles Mobilbetriebssystem Android, ebenfalls einen „App Store“ genannt.
Bisher gehören Apple die Markenrechte an „App Store“ noch nicht. Eine Entscheidung des US-Patentamts zu dem 2008 eingereichten Antrag steht noch aus. Den muss Apple auch gegen Microsoft verteidigen. Microsoft behauptet ebenfalls, der Begriff sei eine allgemeine Bezeichnung. Ein Markenschutz würde Konkurrenten behindern, da sie ihr Angebot nicht mehr mit diesem Begriff beschreiben könnten. In Europa versucht Microsoft seine Position inzwischen zusammen mit Nokia durchzusetzen.
Apple und Microsoft beschäftigen Sprachexperten und Forscher, die Wörterbücher und Presseberichte heranziehen, um zu belegen, dass der Begriff ‚App Store‘ Apple beziehungsweise niemandem gehört. Zuletzt hatte Apple eine mündliche Anhörung beantragt, da die Schriftsätze beider Parteien inzwischen mehr als 1400 Seiten umfassen.
ZDNet.de steht nun auch in einer für mobile Geräte optimierten Version zur Verfügung. Unter m.zdnet.de finden Sie Nachrichten, Blogs und Testberichte.
Erstmals liegen Preise für Verbraucher vor. Sie zahlen weniger als Geschäftskunden. Dafür beschränkt Microsoft den…
Die Entwickler arbeiten noch an weiteren „Verfeinerungen“. Windows Insider erhalten nun wohl eine erste Vorschau…
Laut Bitkom-Umfrage werden in jedem dritten Unternehmen in Deutschland private KI-Zugänge genutzt. Tendenz steigend.
2023 erlitten neun von zehn Unternehmen in der DACH-Region Umsatzverluste und Kurseinbrüche in Folge von…
Der Report „Pacific Rim“ von Sophos beschreibt Katz-und-Maus-Spiel aus Angriffs- und Verteidigungsoperationen mit staatlich unterstützten…
NVIDIA DGX SuperPOD soll voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb genommen und für Forschungsberechnungen genutzt werden.