Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat mit der Verhandlung von Microsofts Berufung gegen ein Urteil von 2008 (Az. T-167/08) begonnen. Dabei geht es um eine Strafe von 899 Millionen Euro, die der Softwarekonzern zahlen soll.
Microsoft bezeichnete das Bußgeld in der heutigen Anhörung als „übertrieben“. Sie sei „höchst unverdient“, sagte Microsoft-Anwalt Jean Francois Bellis. Das EuG ist das zweithöchste Gericht innerhalb der EU; es ist nur dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterstellt.
Der EU-Kommission zufolge hat Microsoft Wettbewerbern jahrelang nicht genügend Informationen über Schnittstellendefinitionen geliefert sowie zu höhe Lizenzgebühren verlangt und so seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Es sollte ursprünglich innerhalb von 120 Tagen „komplette und genaue“ Schnittstellendefinitionen veröffentlichen, damit Server-Betriebssysteme von Drittherstellern problemlos mit Windows zusammenarbeiten können.
Microsofts Anwälte kritisieren, dass die EU nicht exakt benannt habe, welche Informationen noch offenzulegen seien. „Dieser Fall wäre nicht aufgetreten, hätte sich die Kommission ebenso klar ausgedrückt, was die Höhe der Lizenzgebühren angeht, wie sie es bei sämtlichen anderen Lizenzbedingungen von Microsoft getan hat“, sagte Bellis.
2004 hatte die Kommission Microsoft eine Strafe von 497 Millionen Euro auferlegt, die der EuGH im September 2007 bestätigte. Anfang 2008 verhängte die Kommission ein erneutes Zwangsgeld in einer Rekordhöhe von 899 Millionen Euro – über dessen Rechtmäßigkeit jetzt wiederum der EuG entscheiden muss. Ein Urteil wird kommenden Winter erwartet.
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