Der Bundesrat hat entschieden, einen Vorschlag (PDF), der schon am 16. September 2010 von den Ministerpräsidenten der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz der Länderkammer vorgelegt worden war.
Werbeanrufe sollen künftig nur noch nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung zulässig sein. Bisher genügt eine mündliche Zustimmung aus, die freilich schwer nachzuprüfen ist.
Nach Wunsch der Ministerpräsidenten der Länder müssten am Telefon geschlossene Verträge künftig innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden. Damit will man die „Überrumpelungssituation“ entschärfen, „in die der Verbraucher durch einen unerwarteten Werbeanruf in der Regel gebracht wird“, lautet die Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich für einen Beschluss dieser „Bestätigungslösung“ ausgesprochen. Er fordere seit Jahren eine solche Regelung. „Wer am Telefon überrumpelt wird, steckt so anschließend nicht automatisch in teuren Verträgen“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. „Der Telefonterror wird abnehmen, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt.“ Der Bundestag müsse den Beschluss der Länderkammer schnellstmöglich umsetzen.
Seit 2009 müssen Firmen mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn sie Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anrufen. Auch dürfen werbende Unternehmen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken; bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 10.000 Euro. Einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hessen zufolge hielten sich Firmen in rund einem Fünftel der Fälle nicht an dieses Verbot.
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