Der Schmähpreis „Das Schwarze Schaf“ geht im Mai 2011 an die Betreiber der Site Sunphone24.de. OpSec Security, Initiator des Preises, begründet die Entscheidung mit der Art, in der der Shop als Zwischenhändler für vermeintlich günstige Mobilfunkverträge agiert.
Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Onlineshops, die als eine Art Zwischenhändler Handyverträge anbieten. Dazu gehört auch der Shop Sunphone24.de, in dem sowohl Handys als auch Handyverträge angeboten werden. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. Kritisiert wurde von vielen betroffenen Kunden auch der Kundenservice. Fragen per Mail wurden meist nicht beantwortet und telefonisch war der Shop gar nicht oder nur schwierig zu erreichen.
Außerdem warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Handyverträge wurden ohne Grundgebühr beworben, auf den Rechnungen war sie dann jedoch ausgewiesen. Kunden sollten daraufhin ihre Rechnungen einschicken und die Grundgebühr erstattet bekommen. Dies geschah jedoch in den gemeldeten Fällen nicht. Vielen Verbrauchermeldungen zufolge erhielten die Betroffenen ihr Geld – wenn überhaupt – erst, nachdem sie einen Anwalt oder die Polizei eingeschaltet hatten.
Problematisch ist dabei laut OpSec, dass der Handyvertrag mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter inklusive der Grundgebühr abgeschlossen wird, die Rückerstattung der Grundgebühren jedoch mit Sunphone24.de vereinbart wird. Dies bedeute, dass der Kunde nur Ansprüche gegen den Onlineshop erheben kann, nicht jedoch gegen den Mobilfunkanbieter. So könne es passieren, dass ein Kunde einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und monatlichen Grundgebühren erfüllen muss, obwohl mit dem Shop anderes vereinbart wurde.
„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass man bei scheinbar attraktiven Angeboten und der Zahlung per Vorkasse vorsichtig sein sollte. Es empfiehlt sich, sich im Vorhinein über den jeweiligen Shop in Verbraucherforen zu informieren“, so OpSec-Mitarbeiterin Mechthild Imkamp.
Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Onlinehändlern beziehungsweise Onlineshops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.
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