In Frankreich darf der öffentliche Rundfunk ab sofort nicht mehr auf Facebook und Twitter hinweisen, solange sich eine Nachricht nicht auf diese Dienste selbst bezieht. Fernsehsender können somit nicht mehr auf ihre Angebote bei den Sozialen Netzen Bezug nehmen, indem sie etwa die URL ihrer Facebook-Seite einblenden.
Grund ist, dass diese Netze von kommerziellen Anbietern betrieben werden: Die Wettbewerbshüter befürchten Schleichwerbung. Ein Gesetz vom 27. März 1992 verbietet die Nennung solcher Angebote in Radio und Fernsehen. Die Regulierungsbehörde Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA) weist deshalb darauf hin, dass der französische Staat nur auf die Einhaltung seiner Regeln poche.
In einer Pressemitteilung fragt ein Sprecher der CSA: „Warum sollte man Facebook bevorzugen, das Milliarden Dollar schwer ist, wenn zahlreiche andere Soziale Netzwerke um mehr Bekanntheit kämpfen? Dies würde den Wettbewerb stören. Wenn Facebook und Twitter ausnahmsweise im Rundfunk genannt werden dürfen, fragen andere: ‚Warum nicht wir?'“
Kritiker geben zu bedenken, dass das Verbot von Facebook und Twitter deren Einfluss nun gerade betone. Der Blogger Benoît Raphael merkt außerdem an, die CSA wisse wohl nicht, dass Twitter und Facebook einen öffentlichen Raum zur Verfügung stellten, den über 25 Prozent der französischen Bevölkerung für den Austausch nutzten. Und schließlich habe der französische Präsident Nicolas Sarkozy unlängst Facebook-Gründer Mark Zuckerberg auf dem eG8-Gipfel fast wie einen Staatspräsidenten empfangen.
Eine interessante Analyse der Maßnahme liefert auch der in Paris lebende Politikwissenschaftler und Blogger Matthew Fraser. Er zieht den Umgang der US-Medien mit Social Networks zum Vergleich heran und kommt zu dem Schluss, ein latenter Hass gegen alles Amerikanische habe die Franzosen zu der Entscheidung bewogen.
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