Nach einer Klage der GEMA hat Google im Streit um die Vergütung von Musikvideos auf YouTube die Gespräche vorerst abgebrochen. Eine Lösung könne es aber „nur am Verhandlungstisch und ohne juristische Verfahren“ geben, erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) meldet. Auf absehbare Zeit werde es daher keine Einigung geben.
Seit einigen Tagen zeigt YouTube bei einer ganzen Reihe von Musikvideos einen Sperrhinweis an. Dort steht zu lesen: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“
Die Verwertungsgesellschaft beteuert indes, dass die Sperren nicht von ihr ausgehen. „Wir wollen einen Lizenzvertrag. Übrigens: Auch andere VGs können sich nicht mit YT einigen!“, steht auf Twitter zu lesen.
In einer GEMA-Preisliste ist laut SZ von einer Entschädigung von zwölf Cent pro abgespieltem Video die Rede; nach eigenen Angaben hatte die Verwertungsgesellschaft diesen Betrag aber nie von YouTube gefordert. Google hält demnach jedoch auch einen geringeren Betrag für überhöht, weil er das Tochterunternehmen zu einem Verlustgeschäft machen würde.
Die GEMA verwaltet die Urheberrechte von über 60.000 Rechteinhabern – Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Seit 2009 wird mit Google verhandelt. Ende März war damals eine erste Vereinbarung ausgelaufen; die Parteien konnten sich nicht auf eine Verlängerung einigen. Daraufhin kündigte Google an, alle Musikvideos für deutsche Nutzer zu sperren – und wurde in der Folge hart kritisiert.
Im Mai 2010 brach die GEMA ihrerseits die Verhandlungen mit Google ab. Sie forderte gemeinsam mit weiteren Musikautorengesellschaften, Videos mit illegal genutzten Werken zu löschen oder den Abruf aus Deutschland zu sperren. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erklärte damals: „Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen beziehungsweise den Zugriff darauf zu sperren.“
Im August folgte ein Eilantrag auf eine Einstweilige Verfügung seitens der Verwertungsgesellschaften – den das Landgericht Hamburg „mangels Eilbedürftigkeit“ abwies. Ende September 2010 reichte die GEMA letztlich Klage ein – die Google offenbar aber erst jetzt erreichte.
Mit französischen Rechteverwertern hat sich Google indes geeinigt. Das Ende November 2010 getroffene Abkommen hat bis 2013 Bestand und gilt für Inhalte, die YouTube in Frankreich, Belgien und Luxemburg verbreitet.
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