Dem Sächsischen Innenministerium ist eine Abmahnung (PDF) ins Haus geflattert, weil beim Sperrhinweis der Kriminalpolizei auf kino.to das Impressum fehlt. Die Beamten hätten damit gegen das Telemediengesetz verstoßen, argumentieren die Betreiber des Kulturmagazins Cineastentreff.de, die die Abmahnung veranlassten.
Ziel ist es nach eigenen Angaben, eine „Diskussion über Abmahnwahn und Rechte-Wirrwarr“ anzustoßen. „Wir wollen klarstellen, dass wir Kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Site begrüßen“, erklärte Michael Babilinski, einer der Betreiber von Cineastentreff.de.
Offensichtlich seien aber nicht einmal Behörden in der Lage, die „schwammigen und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes einzuhalten. „Es muss hier dringend Rechtssicherheit geschaffen werden“, so Babilinski.
Im Fall einer berechtigten Abmahnung stehen Cineastentreff.de dem Dokument (PDF) zufolge 411,30 Euro als „Kostenerstattung“ zu. Eine Unterlassungserklärung ist beigefügt; für die Unterzeichnung und Beseitigung der Rechtswidrigkeit hat die Polizei bis zum 22. Juni Zeit. Bei Nichtbeachtung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro.
„Selbst bei scheinbaren Kleinigkeiten wie einem fehlenden Impressum werden hierbei regelmäßig Gegenstandswerte zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro festgesetzt“, heißt es in dem Schreiben. „Unsere Mandantschaft ist jedoch an einer schnellen außergerichtlichen Einigung interessiert, sodass von einem Gegenstandswert in Höhe von 5000 Euro ausgegangen wird.“
Vertreten werden die Cineastentreff-Betreiber von der Kölner Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, die sich auf Abmahungen spezialisiert hat. „Meines Erachtens sind die gesetzlichen Vorschriften für den einzelnen Nutzer so undurchsichtig, dass die Gestaltung eines zu hundert Prozent rechtssicheren Internetauftritts kaum möglich ist“, sagte Inhaber Philipp Obladen. „Sobald man im Internet aktiv ist, ist bereits die Abmahngefahr gegeben, was von den Abmahnenden gnadenlos ausgenutzt wird.“
Auf der Website heißt es, Nutzer würden durch die Mitteilung auf kino.to im Unklaren darüber gelassen, „wer sich hinter ‚der Kriminalpolizei‘ überhaupt verbirgt. Unserer Ansicht nach ist auch die Polizei gemäß Paragraf 55 Rundfunkstaatsvertrag (PDF) verpflichtet, auf der Seite kino.to deutlich zu machen, wer den Hinweis in das Internet gesetzt hat.“
Anfang Juni hatte die Kriminalpolizei die Domain kino.to beschlagnahmt und 13 Verdächtige festgenommen. Der Vorwurf lautet auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“. Die Site stellte kostenlos Streams aktueller Filme und Serien zur Verfügung.
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