Acht Zeitungsverlage haben bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die „textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug“, wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mitteilt. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte blieben von der verlegerischen Kritik unberührt.
„Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse“, sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des BDZV in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage, die unter anderem die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung, Die Welt, die Westdeutsche Allgemeine Zeitung, den Kölner Stadt-Anzeiger, die Rheinische Post, die Ruhr Nachrichten und das Flensburger Tageblatt herausgeben.
Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten.
Darüber hinaus hat der BDZV bei der Europäischen Wettbewerbskommission nach eigenen Angaben erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten so genannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden. Der Verband rechne damit, dass sich die EU-Behörde mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen werde.
Schon im Vorfeld des Starts im Dezember 2010 hatte die Tagesschau-App für reichlich Diskussionen gesorgt. Unter anderem kritisierten Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Steuerzahlerbund und Kulturstaatsminister Bernd Naumann die Anwendung scharf. Sie warfen der ARD „Wettbewerbsverzerrung“ vor, da ein derartiges gebührenfinanziertes Angebot nicht durch den Grundversorgungsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen abgedeckt sei und die Geschäftsmodelle privater Anbieter gefährde.
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