US Supreme Court erlaubt „Killerspiele“ für Kinder

Das höchste amerikanische Gericht hat ein Verkaufsverbot für gewalthaltige Videospiele des Bundesstaats Kalifornien für verfassungswidrig erklärt. Es sollte den Verkauf und Verleih sogenannter Killerspiele an Personen unter 18 Jahren unterbinden. Nach Ansicht der Richter sind Computerspiele mit Büchern, Theaterstücken und Filmen vergleichbar – und fallen damit unter den Schutz der Meinungsfreiheit, die unter den 1. Zusatzartikel zur Verfassung fällt.

Auch Videospiele „kommunizieren Ideen – und sogar gesellschaftliche Botschaften“, schreibt Richter Antonin Scalia in der Urteilsbegründung (PDF). Sie bedienten sich dazu „gewohnter literarischer Hilfsmittel (etwa Charaktere, Dialoge, Handlung und Musik) sowie Funktionen, die dem Medium zu eigen sind (wie der Interaktion des Spielers mit der virtuellen Welt)“. Die Abstimmung fiel sieben zu zwei aus.

Scalia zufolge enthalten auch Bücher, die als angemessen für High-School-Studenten gelten, eine Menge Gewalt. Selbst die Märchen der Gebrüder Grimm, die man kleinen Kindern vorlese, seien in der Tat grimmig.

Zwar bestätigten die Richter, dass ein Staat Minderjährige schützen müsse – er dürfe jedoch nicht unbegrenzt entscheiden, welchen Ideen Kinder und Jugendliche ausgesetzt seien. Die USA hätten „keine Tradition, den Zugang von Kindern zu Darstellungen von Gewalt zu beschränken“.

Die Entertainment Merchants Association (EMA) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie vermeide jedoch nicht die Bedenken vieler Eltern, erklärte Bo Andersen, Präsident und CEO der EMA. „Wie das Gericht aber festgestellt hat, trägt das Bewertungssystem des ESRB viel dazu bei, ‚zu gewährleisten, dass Minderjährige sehr gewalttätige Spiele nicht allein erwerben können und dass Eltern, die sich für die Materie interessieren, in der Lage sind, Spiele einzuschätzen, die ihre Kinder nach Hause bringen‘.“

Auch die Entertainment Software Association (ESA) zeigte sich zufrieden. „Der Supreme Court hat bestätigt, was wir immer schon wussten: Dass die Meinungsfreiheit sich ebenso auf Videospiele anwenden lässt, wie auf andere Formen kreativen Ausdrucks, etwa Bücher, Filme und Musik“, sagte Michael Gallagher, Präsident und CEO der ESA. Eltern und nicht Bürokraten der Regierung hätten nunmehr das Recht, zu entscheiden, welche Inhalte für ihre Kinder geeignet seien.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Apple meldet Rekordumsatz im vierten Fiskalquartal

Die Einnahmen klettern auf fast 95 Milliarden Dollar. Allerdings belastet der Steuerstreit mit der EU…

2 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im ersten Fiskalquartal

Das stärkste Wachstum verbucht die Cloud-Sparte. Microsoft verpasst bei der Umsatzprognose für das laufende Quartal…

2 Tagen ago

Bezahlkarten: Infineon verspricht weniger Plastikmüll

Ein Coil-on-Module-Package integriert Chip und Antenne, was den Kartenkörper fast vollständig recycelbar machen soll.

3 Tagen ago

Firefox 132 schließt elf Sicherheitslücken

Mindestens eine Anfälligkeit erlaubt das Einschleusen von Schadcode. Außerdem erweitern die Entwickler den Support für…

3 Tagen ago

Telekom nennt Termin für 2G-Ende

Zum 30. Juni 2028 soll das 2G-Netz komplett abgeschaltet werden und den Weg für schnellere…

3 Tagen ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im dritten Quartal

Gewinn und Umsatz legen deutlich zu. Zum Wachstum tragen auch die Sparten Cloud und Abonnements…

3 Tagen ago