Die EU-Kommission hat dem Ministerrat einen Vorschlag (PDF) für den Beschluss des umstrittenen Anti-Piraterieabkommens ACTA unterbreitet. Nun müssen demnach noch der Ministerrat sowie die Mitgliedsstaaten zustimmen.
In dem Dokument vertritt die Kommission nach wie vor die Meinung, ACTA werde am bestehenden EU-Recht nichts ändern, „da dieses den geltenden internationalen Normen bereits weit voraus ist“. Es werde aber eine neue internationale Norm eingeführt, die den Rechteinhabern in der EU zugute komme. Diese Ansicht hatten Beobachter zuvor in Zweifel gezogen.
ACTA stelle ein „ausgewogenes Übereinkommen dar, da es den
Rechten der Bürger und den Anliegen wichtiger Interessengruppen wie etwa der
Verbraucher, der Internetanbieter und der Partner in Entwicklungsländern
vollumfänglich Rechnung trägt“, heißt es in dem Vorschlag. Bei der Aushandlung von ACTA sei nie die Absicht verfolgt worden, „in Bezug auf die strafrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums das bestehende EU-Recht zu ändern oder die EU-Rechtsvorschriften anzugleichen“. Die Kommission weist damit den Vorwurf zurück, bei der Unterzeichnung des Anti-Piraterieabkommens sei es auch um eine Harmonisierung des Strafrechts innerhalb der EU gegangen.
Die Verhandlungsrichtlinien waren am 14. April 2008 vom Rat verabschiedet worden; am 3. Juni nahm man die Verhandlungen auf. Mitte November 2010 wurde das Übereinkommen geschlossen; am 25. November wurde der Wortlaut von ACTA nach elf Verhandlungsrunden ratifiziert.
Ebenfalls Ende November unterzeichnete das EU-Parlament einen Entschließungsantrag. Gleichzeitig wurden inhaltliche Bedingungen für die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement festgelegt.
Zu den ACTA-Staaten gehören Australien, die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten – vertreten durch die EU-Kommission sowie Belgien, das derzeit die EU-Präsidentschaft inne hat -, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz, Singapur sowie die USA. Die Vereinbarung soll weltweit die Rechtslage hinsichtlich Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen.
ACTA wird als Handelsabkommen eingestuft, weshalb die 2007 aufgenommenen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Die EU ist seit 2008 beteiligt. Das Europa-Parlament hatte im März 2010 eine Offenlegung der Verhandlungstexte gefordert. Im Juli sickerten erstmals die unter Verschluss gehaltenen Positionen der Teilnehmerstaaten durch.
Der mexikanische Senat sprach sich kürzlich gegen die Unterzeichnung von ACTA aus. Er legte der Exekutive nahe, die zuständigen Ministerien und Behörden anzuweisen, das Abkommen nicht zu unterschreiben. Präsident Felipe Calderón Hinojosa ist für die Ratifizierung jedoch auf die Zustimmung des Senats angewiesen.
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