Apple will GetJar per Abmahnung die Nutzung des Begriffs „App Store“ untersagen. Letzteres betreibt nach eigenen Angaben den „weltweit größten freien App Store“. Wie das Wall Street Journal berichtet, vertritt Apple die Ansicht, dass „App Store“ seinen eigenen Dienst für mobile Anwendungen bezeichnet und GetJar den Begriff deswegen nicht verwenden darf.
„Die Nutzung der Apple-Marke ‚App Store‘ legt Verbrauchern nahe, dass zahlreiche Firmen einen App Store als mobilen Downloaddienst anböten, obwohl sich der Begriff ausschließlich auf Apples bahnbrechenden Downloaddienst bezieht“, heißt es in einem im Juni verfassten Brief an GetJar. Apple schlägt dem Unternehmen vor, seinen Online-Shop stattdessen als „mobilen Downloaddienst“ oder „Downloaddienst für Applikationen“ zu bezeichnen.
Apple weist zudem darauf hin, dass es den Schutz seiner Marke „sehr ernst nimmt“. GetJar solle die Wörter „App Store“ nicht mehr auf seiner Website verwenden und bestätigten, dass es auch künftig davon absehe.
GetJar-CEO Ilja Laurs sagte gegenüber Mashable, Apples Abmahnung sei für ihn eine „Überraschung“. „GetJar bietet Verbrauchern schon seit 2005 Apps an, lange vor Apple.“ Es gehöre zu den Pionieren des Geschäftsmodells, das in der Öffentlichkeit heute als „App Store“ bekannt sei. „Wir haben auf dieses Modell ein weltweites und wachsendes Geschäft aufgebaut und planen, den Begriff ‚App Store‘ weiterhin zu nutzen, um unsere Tätigkeiten zu beschreiben.“
Apples neige dazu, sich zu benehmen, als stünde es über dem Gesetz, sagte Laurs. Trotz seiner geringeren Größe werde sich GetJar nicht einschüchtern lassen. Im Firmenblog bestätigt Chief Marketing Officer Patrick Mork, dass sein Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wird.
Zudem stehe GetJar überhaupt nicht in Konkurrenz zu Apple. „Aus Höflichkeit leiten wir Apple-Nutzer an Apples App Store weiter“, schreibt Mork. „Wir machen das umsonst und bekommen nichts dafür.“ GetJars Angebot umfasst Apps für Android, Blackberry, Symbian und javafähige Handys.
In der vergangenen Woche war Apple mit dem Versuch gescheitert, Amazon per einstweiliger Verfügung die Verwendung des Begriffs „Appstore“ zu untersagen. Apple habe keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt, dass Kunden die konkurrierenden Marken „Apple App Store“ und „Amazon App for Android“ verwechseln könnten, urteilte ein US-Gericht. Es schloss sich aber auch nicht Amazons Argumentation an, „App Store“ sei ein allgemeiner Begriff.
OutSystems-Studie: 62 Prozent der Befragten haben Sicherheits- und Governance-Bedenken bei Softwareentwicklung mit KI-Unterstützung.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…