Das indische Unternehmen Kootol Software wirft einer Reihe von Technologiefirmen – darunter Microsoft, Apple, IBM – Diebstahl geistigen Eigentums vor. Sie sollen unerlaubt eine Technik verwenden, die in einem Patentantrag der Firma beschrieben wird. Bisher richteten die Inder ihre Vorwürfe schon gegen mehr als 30 Firmen, unter anderem Amazon, AOL, Bebo, Facebook, Ford Motor, Foursquare, Google, LinkedIn, MySpace, Nokia, Quora, Research In Motion, Salesforce, Siemens, Sina.com, TwitPic, Twitter, Ubermedia, Yahoo und Yammer.
Kootol hat die Unternehmen nach eigenen Angaben über die Verstöße und seine exklusiven Nutzungsrechte an dieser Technik informiert. Man sei jedoch offen für Lizenzvereinbarungen. „Kootol hat seine Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass besagte Firmen vermutlich seine Rechte verletzen, indem sie sein geistiges Eigentum für ihre Websites, Netzwerke, Anwendungen, Dienste, Plattformen, Betriebssysteme und Geräte verwenden“, heißt es in einer Stellungnahme des Softwarehauses.
„Kootol prüft seine Position. Ziel ist es, die Firmen so früh wie möglich aufmerksam zu machen, sodass sie eine Möglichkeit erhalten, die Angelegenheit zu untersuchen.“ Im Patentantrag ist Kootol-Gründers Yogesh Rathod als Erfinder genannt. Das Dokument beschreibt „Kerntechnologien für Messaging, die Veröffentlichung und Echtzeitsuche und betrifft ganze Produkte und Dienste“.
Schon im Juni hatten sich die Inder an Twitter gewandt. Der Mikroblog verwende eine Erfindung des Unternehmens für die Veröffentlichung von Nachrichten und das Abonnieren von Feeds anderer Nutzer. Mit Iconfactory und Seesmic gehen die Inder nun auch gegen Anbieter von Twitter-Clients vor.
Laut Patent-Blogger Florian Müller kann Kootol bisher noch keine Klage einreichen, weil sein Patentantrag noch nicht genehmigt worden ist. Das könne sich aber schnell ändern. In der Zwischenzeit habe das Unternehmen aber die Option, Lizenzvereinbarungen zu treffen. Müller geht davon aus, dass die Strategie den Indern schaden dürfte. Die betroffenen Firmen könnten etwa versuchen, den Patentantrag außerhalb der USA, beispielsweise beim Europäischen Patentamt, durch eigene Beschwerden aufzuhalten.
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