EU sanktioniert Deutschland wegen unzureichender Telko-Regeln

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es gehört zu jenen 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten, die die europäischen Regeln zur Telekommunikation nicht fristgerecht umgesetzt haben. Die Frist war am 25. Mai abgelaufen.

Deutschland hat jetzt – ebenso wie etwa auch Belgien, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien und Österreich – zwei Monate Zeit, um auf das formelle Auskunftsgesuch der EU zu antworten. „Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, so kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nächster Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Bundesregierung sieht sich Reuters zufolge zu Unrecht kritisiert. „Wir haben das schon im März im Kabinett beschlossen“, heißt es aus Regierungskreisen. Inzwischen befinde sich der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen, also nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der Regierung. Ein Sprecher der Kommission erklärte, einige der 20 Länder hätten zumindest die Umsetzung eines Teils der Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Deutschland habe jedoch noch gar nichts notifiziert.

Mit den neuen Vorschriften sollen Unternehmen und Verbraucher neue Rechte bei der Nutzung von Telefon- und Mobilfunkdiensten erhalten. Auch der Bereich der Internetzugänge wird neu geregelt. Dazu gehört etwa das Recht des Kunden, innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer den Telefonanbieter zu wechseln. Nutzer haben dann auch Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen sowie auf einen besseren Online-Datenschutz.

Die zügige und einheitliche Umsetzung der Vorschriften sei auch ein Schwerpunkt der Digitalen Agenda, teilte die EU-Kommission mit. Zwar hätten alle Mitgliedsstaaten Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, aber nur sieben haben die Regelungen bisher vollständig in nationales Recht überführt: Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden.

Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, der besagte EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln sollte. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. Damals war man davon ausgegangen, dass die Novelle Mitte 2011 verabschiedet werden würde.

ZDNet.de Redaktion

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