Eric Schmidt, Chairman und zuvor lange Zeit CEO von Google, wird am 21. September vor dem US-Senat aussagen. Das hat der für Kartellfragen zuständige Rechtsausschuss mitgeteilt. Während der Anhörung wird sich Schmidt Fragen zu den Geschäftspraktiken seines Unternehmens stellen müssen, die auch Gegenstand von Ermittlungen der Europäischen Kommission sind.
Dabei wird es wohl vor allem um den großen Anteil seines Unternehmens am Suchmarkt gehen – und darum, ob Google seine Marktstellung missbraucht, um den Wettbewerb zu behindern. Im Juni hatte Google gesagt, es habe eine Vorladung der Regulierungsbehörde Federal Trade Commission erhalten. Sie sei Teil einer Untersuchung zu Googles Geschäftspraktiken.
Anfänglich hatte Google angeboten, einen seiner Anwälte zu der Senatsanhörung zu schicken. Die Mitglieder des Unterausschusses für Kartellfragen baten aber speziell um die Anwesenheit von Schmidt oder Google-Gründer und CEO Larry Page.
Solchen Forderungen von Politikern begegnet Google traditionell skeptisch. Im Februar hatte das Unternehmen Mitglieder eines anderen Unterausschusses, der sich mit Online-Piraterie und Produktfälschungen befasst, verärgert, als es zu einer Anhörung gar keinen Vertreter sandte. Der republikanische Senator Tom Coburn drohte damals an, vom Recht des Ausschusses Gebrauch zu machen, Google-Vertreter zu einem künftigen Termin vorzuladen. Im April stellte sich dann Googles Chefanwalt Kent Walker den Vorwürfen, Google fördere die Verbreitung von gestohlenem, urheberrechtlich geschütztem Material.
Ins Kreuzfeuer der Politiker war Google zuletzt auch wegen vermeintlicher Datenschutzverletzungen geraten. Dabei ging es um die von Street-View-Fahrzeugen aus unverschlüsselten WLAN-Netzen mitgeschnitten Daten. Wie zuletzt bekannt wurde, zeichneten die Fahrzeuge, die eigentlich die Standorte von WLAN-Access-Points ermitteln sollten, auch die Anschriften sowie MAC-Adressen von Computern und anderen Geräten auf, die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen. Bis vor wenigen Wochen waren die Daten über die Website des Unternehmens öffentlich verfügbar.
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