Amazon hat Medienberichten zufolge deutsche Android-Entwickler per E-Mail informiert, dass sie vorerst keine Anwendungen mehr in seinen Appstore einstellen dürfen. Der Grund: Apple hat offenbar auch in Deutschland gegen Amazon Klage eingereicht. Darin geht es – wie schon in den USA – um den Begriff „App Store“, den sich Apple als Marke schützen lassen will.
Dan Frommer vom Blog SplatF hat Amazons E-Mail zugespielt bekommen. Darin heißt es, Amazon sei aufgrund von Apples Klage zu dem Schritt gezwungen. Der Onlinehändler hat das Entwicklerportal für deutsche Programmierer entsprechend angepasst: Die Option, eine neue App einzureichen, ist verschwunden.
Nach Informationen von SplatF will Amazon die Möglichkeit bald wieder zur Verfügung stellen. Man sei der Ansicht, Apples Forderungen seien unbegründet, und man werde dagegen vorgehen. Eine deutschsprachige Version von Amazons „Appstore“ gibt es bisher noch gar nicht.
In den USA hatte Apple schon Ende März Klage gegen Amazon eingereicht – rechtzeitig zum Start des „Amazon Appstore“. Dieser bietet derzeit nur Anwendungen für Android-Geräte an. Apple versucht seit 2008, sich den Markennamen „App Store“ beim US-Patent- und Markenamt zu sichern. Gegenwind kommt neben Amazon unter anderem auch von Microsoft: Es hält den Begriff für eine allgemeine Bezeichnung. Ein Markenschutz würde lediglich Konkurrenten daran hindern, ihre Angebote damit zu beschreiben.
Anfang Juli scheiterte Apple vor Gericht mit dem Versuch, Amazon die Nutzung des Begriffs „Appstore“ per einstweiliger Verfügung zu verbieten. Apple habe keine ausreichenden Beweise vorgelegt, dass Kunden die Marken „Apple App Store“ und „Amazon Appstore for Android“ verwechseln könnten. Sie schloss sich aber auch nicht Amazons Aussage an, dass es sich um eine allgemeine Bezeichnung handle.
Amazons „Appstore“ war Ende März mit 3800 Android-Anwendungen gestartet. Die Preise legen die Programmierer gemeinsam mit Amazon fest. 70 Prozent der Einnahmen gehen an die Entwickler, den Rest behält Amazon. Wird eine App für einen Tag kostenlos angeboten, bekommt der Entwickler 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.
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