Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, hat Facebook aufgefordert, die per Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten seiner Mitglieder zu löschen. Die Funktion sei an europäische und nationale Datenschutzstandards anzupassen oder abzuschalten. Andernfalls müsse man rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, sagte Caspar der Süddeutschen Zeitung.
Nicht die Gesichtserkennungssoftware selbst sei bedenklich, sondern „dass Facebook für diese Funktion im Hintergrund eine Datenbank zur Gesichtserkennung mit Millionen von Nutzern aufbaut“, erklärte Caspar. Nach Angaben von Facebook fügen die mittlerweile über 750 Millionen Mitglieder täglich über eine Million Tags zu Fotos hinzu. Caspar schätzt die Risiken einer derartigen Ansammlung biometrischer Daten als „immens“ ein.
Anfang Juni hatte Facebook seine Gesichtserkennungsfunktion auch in Deutschland verfügbar gemacht. Die Software sucht in hochgeladenen Bildern nach Gesichtern und fragt nach, ob eine gefundene Person mit einem Namen aus dem Facebook-Freundeskreis verknüpft werden soll. Sie macht auch Vorschläge, wer auf den Fotos abgebildet sein könnte. Mit dem weltweiten Rollout hatte Facebook schon im Dezember begonnen.
Sowohl die EU-Kommission als auch Datenschützer in den USA meldeten daraufhin Bedenken an. In Europa wurde vor allem kritisiert, dass Facebook das Feature von vornherein aktiviert, ohne seine Mitglieder darüber zu informieren. „Das Taggen von Personen in Bildern sollte nur mit ihrer Zustimmung möglich und nicht standardmäßig aktiviert sein“, sagte Gérard Lommel, Mitglied der Artikel-29-Arbeitsgruppe. Sie berät die Kommission in Datenschutzfragen.
Mitte Juni legte das amerikanische Electronic Privacy Information Center (EPIC) Beschwerde gegen Facebooks Gesichtserkennung ein. Es forderte die US-Handelsbehörde FTC auf, die Funktion zu untersuchen. „Die ‚Tag-Vorschläge‘ funktionieren von Mitgliedern hochgeladene Fotos in ein Bildidentifikationssystem um, das unter der alleinigen Kontrolle von Facebook steht“, hieß es vonseiten der Datenschützer. Dies sei ohne das Wissen und die Zustimmung von Nutzern geschehen, ebenso ohne eine adäquate Abschätzung der Risiken.
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