Die britische Regierung sieht vorerst davon ab, Internet Service Provider (ISP) generell dazu zu verpflichten, Webseiten zu sperren, deren Inhalte gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Möglichkeit dazu hat die Regierung durch das im April 2010 verabschiedete Gesetz „Digital Economy Act“ (DEA). Die Regelung soll aber nach Auskunft des Ministeriums für Kultur, Medien und Sport (DCMS) nicht umgesetzt werden, da die Medienaufsichtsbehörde Ofcom sie für „unausführbar“ hält.
„Ofcom kommt zu dem Ergebnis, dass eine Blockade von Websites im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet möglicherweise eine Rolle spielen könnte, aber der im DEA festgelegte Ansatz, der den Gang vor ein Gericht vorsieht, ist wahrscheinlich aufgrund der Dauer des Verfahrens nicht effektiv“, heißt es in einer Stellungnahme des DCMS. Die Betreiber der Websites hätten so genügend Zeit, um ihre Inhalte auf eine andere Site umzuziehen, bevor eine gerichtliche Verfügung in Kraft treten würde.
Rechteinhaber können aber trotz des Verzichts der Regierung Sperren gegen Websites beantragen. Als Grundsatzurteil gilt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 28. Juli, das den Provider BT zwingt, den Zugriff auf Newzbin2 zu blockieren, einem Aggregator für Usenet-Inhalte.
Im nächsten Schritt will das DCMS nun ISP dazu zwingen, Kunden, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, zu verwarnen und auf mögliche Strafen hinzuweisen. Bisher hatten sich BT and TalkTalk dagegen gewehrt, da diese Regelung ihrer Ansicht nach gegen europäische Datenschutzgesetze verstößt. Ein britisches Appellationsgericht wird voraussichtlich ab Herbst darüber entscheiden.
Eine neue Strategie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen sieht unter anderem vor, Werbung auf Websites, die kopiergeschützte Inhalte anbieten, zu verbieten, um sie von ihren Einnahmequellen abzuschneiden. „Wir werden auch mit Suchmaschinen zusammenarbeiten, um herauszufinden, wie sichergestellt werden kann, dass unrechtmäßige Websites nicht höher in den Suchergebnissen auftauchen als legale Quellen für digitale Inhalte, ohne dass legale Geschäfte gestört werden oder der Wettbewerb behindert wird“, erklärte das DCMS.
Nach Ansicht des Ministeriums sind legale Musik- und Videodienste, deren Angebote attraktiv für Verbraucher sind, ein Teil des Kampfs gegen Urheberrechtsverletzungen. Allerdings ergebe sich hier eine Art „Henne und Ei“-Situation, in der Rechteinhaber strengere Gesetze forderten, damit sich Investitionen in neue Dienste lohnten, eine Verzögerung der Investitionen aber dazu führe, dass die vorhandenen Lücken durch illegale Angebote gefüllt würden.
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