Ceglia-Klage: Facebook hat „unwiderlegbare“ Beweise für Vertragsfälschung

Facebook hat nach eigenen Angaben „unwiderlegbare Beweise“ dafür, dass der Vertrag zwischen seinem CEO Mark Zuckerberg und dem New Yorker Holzhändler Paul Ceglia eine Fälschung ist. Das geht aus einem Schriftsatz hervor, den das Unternehmen in der vergangenen Woche beim zuständigen Bezirksgericht in New York eingereicht hat. Besagter Vertrag sichert Ceglia theoretisch einen Anteil von 84 Prozent am Social Network zu, dessen Wert mittlerweile auf mehr als 70 Milliarden Dollar geschätzt wird. Zuckerberg hatte 2003 für Ceglia gearbeitet.

„Ceglia hat alle 120 relevanten Dokumente und Dateien, die auf seinen Computern, CDs und Disketten gefunden wurden, als vertraulich eingestuft“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. „Er möchte nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, was auf seinen Computern entdeckt worden ist.“ Es handle sich dabei um eindeutige Beweise, die schlüssig belegten, dass Ceglia „den vorgeblichen Vertrag gefälscht hat und der gesamte Rechtsstreit eine Lüge ist“. Wie diese Beweise genau aussehen, geht aus dem zu großen Teilen geschwärzten Schriftsatz nicht hervor.

Paul Argenteri, Ceglias langjähriger Anwalt, war auf Nachfrage von ZDNet zu keiner Stellungnahme bereit. Gleiches gilt für die in San Diego ansässige Kanzlei Lake APC, die Ende Juni das Mandat übernommen hatte, nachdem sich Ceglia von der Kanzlei DLA Piper getrennt hatte.

Schon im Juli 2010 hatte Facebook Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage und der Echtheit des Vertrags geäußert. Das Unternehmen räumte lediglich ein, Zuckerberg habe als Programmierer für Ceglia gearbeitet. Zuckerberg erklärte kurz darauf in einem Interview mit dem Fernsehsender ABC, er sei sich „sehr sicher“, nie einen Vertrag unterzeichnet zu haben, der Dritten Anteile an Facebook einräumen würde. Im Juni 2011 stellten Facebook und Zuckerberg einen Antrag, den von Ceglia vorgelegten Vertrag sowie E-Mails und alle Computer, die sich in Ceglias Besitz und im Haus seiner Eltern finden, untersuchen zu dürfen.

ZDNet.de Redaktion

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