Groupon muss Antrag auf Börsengang korrigieren

Groupon wird seinen Antrag bei der US-Börsenaufsicht SEC für den Gang an die Börse berichtigen müssen. Das haben mehrere Informanten All Things Digital zugetragen. Dabei geht es hauptsächlich um eine Finanzkennzahl namens „ACSOI“, was für „Adjusted Consolidated Segment Operating Income“ steht.

Laut All Things Digital sind in dieser Kennzahl wichtige Kosten nicht enthalten, etwa kritische Ausgaben für Online-Marketing, um neue Kunden zu Groupon zu locken. Normalerweise wird die Bezeichnung „Non-GAAP“ (Generally Accepted Accounting Principles) verwendet.

Im Jahr 2010 und im ersten Quartal 2011 verzeichnete Groupon nach eigenen Angaben einen ACSOI-Gewinn von 60,6 Millionen beziehungsweise 81,6 Millionen Dollar. Legt man dagegen den international anerkannten Standard GAAP zugrunde, verbuchte Groupon 2010 einen Verlust von 413,4 Millionen Dollar und 113,9 Millionen Dollar in den ersten drei Monaten des Jahres 2011.

CNBC hatte Ende Juli berichtet, dass sich die Prüfung von Groupons Antrag noch mindestens bis Mitte September hinziehen würde. Der Schnäppchendienst hatte das bei der Börsenaufsicht eingereichte Dokument schon Mitte Juli anpassen müssen. Darin hieß es, Groupon verwende ACSOI lediglich als „Bewertungskennzahl“.

Nach Informationen von All Things Digital reichte diese Erklärung für die SEC nicht aus; aus diesem Grund habe Groupon beschlossen, sich des Begriffs gänzlich zu entledigen, was spätestens nächste Woche mit einem erneut korrigierten Antrag auf Börsengang der Fall sein dürfte. In den kommenden Wochen wird Groupon den Quellen zufolge weitere finanzielle Informationen veröffentlichen – sowohl was Wachstum als auch Kosten angeht. Ein Sprecher des Unternehmens war gegenüber All Things Digital zu keinem Kommentar bereit.

Schon Anfang Juni, kurz nachdem Groupon den Antrag auf Börsengang gestellt hatte, waren Gerüchte laut geworden, das Unternehmen müsse einen neuen Antrag stellen. Damals ging es allerdings um Aussagen des Aufsichtsratsvorsitzenden Eric Lefkofsky. Er hatte die Auflagen der SEC verletzt. Lefkofsky behauptete, sein – derzeit äußerst unprofitables – Unternehmen werde nach dem Börsengang „so richtig profitabel“ sein. Die US-Börsenaufsicht verbietet jedoch solcherlei Äußerungen.

ZDNet.de Redaktion

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