Ein US-Bundesgericht in Manhattan hat bestätigt, dass die amerikanische Zollbehörde ICE Internet-Domains bei Verdacht auf Verbreitung illegaler Kopien beschlagnahmen darf. Es wies damit eine im Juni eingereichte Klage von Puerto 80 ab. Das Unternehmen hatte eine Rückgabe seiner Domains „Rojadirecta.com“ und „Rojadirecta.org“ gefordert.
Dem Gericht zufolge wurden die Domains für die Veröffentlichung von Links zu illegalen Aufzeichnungen von Sportereignissen und anderen Pay-per-View-Angeboten benutzt. Dabei handle es sich um eine Verletzung des Urheberrechts. Aus den Gerichtsunterlagen geht auch hervor, dass der Richter keinen Zweifel daran hat, dass Rojadirecta Nutzer zu illegalen Kopien weitergeleitet hat. „Der Hauptzweck der Rojadirecta-Websites ist ein Katalog mit Links zu urheberrechtlich geschützten Sportevents“, schreibt der zuständige Richter Paul Crotty. „Jedes Gegenargument ist offensichtlich unredlich.“
Manager von Puerto 80 hatten argumentiert, die Konfiszierung der Domain-Namen sei ein Verstoß gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Meinungs- und Pressefreiheit regelt. Die Beschlagnahmung stelle zudem einen Härtefall dar. Einige Kritiker sahen die Einbeziehung von Domains zudem als eine Form der Zensur an. Unter dem Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen ließen sich Websites jederzeit vom Netz nehmen.
Die Zollbehörde hielt dem entgegen, Puerto 80 habe neue Domain-Namen in anderen Ländern gekauft und sei wieder im Geschäft. Damit liege kein Härtefall vor. Zudem würde die Rückgabe der Domains Puerto 80 weitere Verstöße gegen das Urheberrecht ermöglichen.
Richter Crotty schloss sich der Einschätzung der ICE an. Puerto 80 habe nicht ausreichend belegt, dass die Beschlagnahmung unangemessen sei. Zu dem Vorwurf, eine Rückgabe führe zu weiteren Urheberrechtsverletzungen, wird sich der Richter allerdings erst im September äußern. Dann muss sich Puerto 80 bei einer Anhörung in der gegen das Unternehmen laufenden Urheberrechtsklage äußern.
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