Ein Softwarefehler bei der derzeit durchgeführten Volkszählung (Zensus 2011) hat offenbar dazu geführt, dass eine ganze Reihe von Bundesbürgern Mahnbescheide erhalten haben, obwohl sie ihre Daten bereits online übermittelt hatten. Einigen ist mit Strafen von mindestens 300 Euro gedroht worden, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet.
Gleichzeitig sollen die Erhebungsstellen auf kommunaler Ebene Probleme mit zu langsamen und häufig abbrechenden Serververbindungen haben, die zu Schwierigkeiten bei der Datenerfassung führen. Die Gemeindeverwaltungen sind damit betraut, schriftlich ausgefüllte Formulare zu erfassen.
„Die Software läuft holprig“, bestätigte der Präsident des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, Manfred Scherschinski, gegenüber der Zeitung. Das Programm sei fehlerhaft und stürze häufig ab. Scherschinski zufolge besteht das Problem nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit.
Das Statistische Bundesamt habe auf eine Anfrage überrascht reagiert, schreibt die Zeitung. Probleme seien nicht bekannt. Scherschinski bezifferte die Zahl der Betroffenen, die eine ungerechtfertigte Mahnung erhalten haben, auf „unter fünf Prozent“. Bei einem Großprojekt wie dem Zensus sei eine solche Zahl zu verkraften. Für den Zensus 2011 werden allein in Sachsen-Anhalt mehrere Hunderttausend Bürger befragt. Bundesweit ist es rund ein Drittel der Bevölkerung.
Laut MZ ist der Ärger noch nicht vorbei: Zwar ist die Haushaltsbefragung in Sachsen-Anhalt fast abgeschlossen, die Befragung der Grundstückseigentümer aber noch in vollem Gang. Auch hier werden der Zeitung zufolge falsche Erinnerungsschreiben versandt, obwohl die Daten erst seit vergangenem Montag zur Auswertung zur Verfügung stehen.
Hier ergibt sich jedoch ein weiteres Problem: Scherschinski zufolge wird für die Ermittlung der Grundstückseigentümer nicht nur das Grundbuch zu Rate gezogen, sondern auch Datenbanken des Finanzamts oder der kommunalen Verwaltungen. Wenn etwa ein Ehepaar im Grundbuch als Eigentümer registriert, beim Finanzamt oder in der Stadtverwaltung aber nur ein Ehepartner erfasst sei, bekämen die Betroffenen bis zu viermal Post. Geantwortet werde in der Regel aber nur einmal. „Unter Umständen gibt es dann drei Mahnungen“, sagte Scherschinski der MZ.
Wer zu Unrecht einen Mahnbescheid erhalten hat, muss sich dennoch nicht fürchten: Sie werden nicht vollstreckt. Scherschinski: „Es wird bei niemandem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.“
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