Google gibt auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeicherte Daten an US-Ermittlungsbehörden weiter. Das hat ein Sprecher des Unternehmens der Wirtschaftswoche bestätigt. Die Anfragen erhält der Suchanbieter auf Grundlage des amerikanischen Antiterrorgesetzes USA Patriot Act, das alle Firmen betrifft, die ihren Hauptsitz in den USA haben.
Wie oft Google schon Daten übermittelt hat, sagte das Unternehmen nicht. US-Firmen können mit sogenannten „National Security Letters“ dazu verpflichtet werden, alle Details über Behördenanfragen der Öffentlichkeit vorzuenthalten, wenn diese Informationen der nationalen Sicherheit dienen. Dem Bericht zufolge geht ein Teil der Daten an die National Security Agency (NSA), die sie speichert und auswertet.
Anfang Juli hatte Gordon Frazer, Geschäftsführer von Microsoft in Großbritannien, bestätigt, dass US-Behörden Zugang zu Daten haben, die der Softwarekonzern auf Servern in Europa vorhält. Weder Microsoft noch irgendein anderes US-Unternehmen könne den Zugriff verhindern. Sofern es gesetzlich möglich sei, informiere Microsoft seine Kunden über Anfragen von US-Behörden.
Das Europäische Parlament will nun klären, ob der Patriot Act tatsächlich die europäischen Datenschutzgesetze außer Kraft setzen kann und wie sich die Gesetzgebung in Europa stärken lässt. Einige Rechtsexperten sind der Ansicht, dass die Gesetze „kaum das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben wurden.“ Seit Mitte Juli befindet sich das Parlament in der Sommerpause. Die nächste Sitzung findet Mitte September statt. Zuvor nehmen Fraktionen und Ausschüsse ihre Arbeit wieder auf. Wahrscheinlich werden sich die Abgeordneten dann auch mit dem Datenschutzproblem und der Weitergabe von Daten an US-Behörden befassen.
Im März hatte die für den Datenschutz zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding eine Verschärfung der Datenschutzregeln gefordert. Vor allem Nutzer von Sozialen Netzen sollen mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen und ihre Rechte auch gegen Anbieter außerhalb der EU durchsetzen können. Unter anderem forderte sie einen Schutz unabhängig vom Speicherort der Daten, der anhand der Eingeständnisse von Microsoft und Google derzeit anscheinend nicht gegeben ist: „Alle Unternehmen auf dem EU-Markt und alle Online-Dienste, die sich an EU-Kunden wenden, müssen sich auch an EU-Regeln halten. Nationale Datenschützer sollten die nötigen Kompetenzen für Ermittlungen und Aktionen gegen Datenverarbeiter aus Nicht-EU-Ländern erhalten, um die EU-Gesetze durchsetzen zu können.“
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