Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Mobilfunkanbieter wegen ihrer Werbung für mobile Flatrate-Angebote abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt. Diese untersagen den Providern, im Internet mit Pseudo-Datenflatrates zu werben, bei denen die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Volumens automatisch gedrosselt wird.
Konkret bemängeln die Verbraucherschützer Werbeslogans wie „Internet-Flat mit bis zu 7200 KBit/s – unbegrenzt surfen solange Sie wollen“ (1&1, United Internet), „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen“ (Deutsche Telekom), „Ohne Limit Surfen und Mailen“ (NetCologne) sowie „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“ (Vodafone). Dass die Bandbreite nach Verbrauch des Inklusivvolumens drastisch reduziert werde, zeige sich erst nach einem Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte.
Je nach Anbieter sinke die Transferrate nach 200 MByte (NetCologne) bis 500 MByte (1&1) Verbrauch bis Ende des Abrechungszeitraums von HSPA- auf GPRS-Niveau – das entspreche einem Leistungsschwund um 99,1 Prozent. „Wo vorher auf dem Handydisplay ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute“, so die Verbraucherzentrale NRW.
Aufgrund der einstweiligen Verfügungen haben die Telekom, NetCologne, 1&1 und Vodafone die irreführenden Aussagen von ihren Webseiten entfernt. Mit Solomo, Medion und Blau Mobilfunk (in Teilen) zeigten sich drei Firmen auch ohne gerichtliche Anordnung einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik und unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung.
Die Verbraucherschützer wollen zudem vor Gericht klären lassen, ob Tarifbezeichnungen wie „UMTS-Flat“ oder „Flat Komplett 3G“ ebenfalls als Irreführung zu bewerten sind. Denn auch sie suggerierten dauerhaftes Highspeed-Internet, obwohl einige Anbieter mit einer Zwangsdrosselung arbeiteten.
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