Ermittler des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen haben am gestrigen Donnerstag in NRW, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen die Wohnungen führender Mitglieder der Hackergruppe „No Name Crew“ (NN-Crew) durchsucht. Die Hacker sollen für den Angriff auf das Peil- und Ortungssystem „Patras“ der Bundespolizei von Anfang Juli mitverantwortlich sein.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts besonders schwerer Computersabotage. Die Beschuldigten sollen gezielt Sicherheitslücken in IT-Systemen aufgespürt und Daten abgegriffen haben, um die Kontrolle über betroffene Systeme zu erlangen.
„Nach der Festnahme eines 23-jährigen Deutschen am 17. Juli 2011 führten weitere Ermittlungen – insbesondere computerforensische Auswertungen von Beweismitteln – dazu, dass sieben weitere Tatverdächtige in mehreren Bundesländern ermittelt und identifiziert werden konnten“, teilten LKA und Staatsanwaltschaft mit. Im Rahmen der bundesweiten Durchsuchungen seien mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte umfangreiche Beweismittel aufgefunden und mehrere Server sowie Datenmengen in Terabytegröße gesichert worden.
Ein Großteil der Tatverdächtigen zeigt sich nach Angaben von LKA und Staatsanwaltschaft kooperativ und aussagebereit. Sie hätten ihre Zugehörigkeit zur „No Name Crew“ eingeräumt und Entschlüsselungsdaten herausgegeben. Es bestehe der Verdacht auf weitere strafrechtlich relevante Hackerangriffe und sonstige Delikte der Computerkriminalität. Die Auswertung der gesicherten Daten und Vernehmungsergebnisse dauere noch an.
Die NN-Crew hatte Anfang Juli das Zielverfolgungssystem „Patras“ gehackt und zahlreiche Screenshots veröffentlicht. Darunter befanden sich auch Zugangsdaten mit Passwörtern im Klartext. Damit war es jedermann möglich, sich in das hochsensible System einzuloggen, das auch von Bundeskriminalamt und Zoll genutzt wird.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte daraufhin die Ausweitung der für Unternehmen bestehenden Informationspflicht bei Datenverlusten auf Bundesbehörden. „Eine Konsequenz des Hackerangriffs muss sein, dass bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen endlich auch für Behörden das gilt, was für private Unternehmen seit zwei Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist: Bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch sensibler personenbezogener Daten sind unverzüglich die hiervon Betroffenen sowie die Aufsichtsbehörden zu unterrichten.“
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