Mitglieder des Hackerkollektivs Anonymous haben die Website der GEMA lahmgelegt. Die Homepage ist derzeit nicht erreichbar, und auch die Unterseiten können nicht angezeigt werden. Zuvor wurde sie umgeleitet. Auf der Startseite prangte ein Vermerk: „Leider ist diese Seite (nicht nur) in Deutschland nicht verfügbar, da sie auf ein Unternehmen verweisen könnte, für das Anonymous die erforderlichen Freiheitsrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid. Nicht!“

Es ist schon das zweite Mal, dass die Hacker den deutschen Rechteverwerter ins Visier nehmen. Ende Juni hatten sie in einer Videobotschaft angekündigt, „Maßnahmen einzuleiten“, falls die GEMA weiterhin gegen die Veröffentlichung zahlreicher Musikvideos auf YouTube vorgehe. Wenig später folgten erste DDoS-Angriffe, die die GEMA-Website trafen.

YouTube zeigt seit Mitte Juni bei einer ganzen Reihe von Musikvideos einen Sperrhinweis an. Dieser lautet: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.“ Die Verwertungsgesellschaft beteuerte, dass die Sperren nicht von ihr ausgingen. Ihr gehe es um einen Lizenzvertrag.

Anonymous empfindet dieses Vorgehen nach eigenen Angaben als eine Einschränkung des freien Informationsflusses. „Sie weigern sich offenbar massiv, dem Unternehmen Google die nötigen Rechte einzuräumen, um bestimmte Musik- und Filmtitel in Deutschland zeigen zu dürfen“, heißt es in der Videobotschaft der Hackergruppe. Man werde Schritte einleiten, um die GEMA zu Verhandlungen zu bewegen, kündigte sie im Juni an.

Die GEMA hatte Ende September 2010 Klage gegen Google eingereicht, die den Suchanbieter jedoch allem Anschein nach erst im Juni dieses Jahres erreichte. Google brach daraufhin die Gespräche ab. Eine Lösung könne es „nur am Verhandlungstisch und ohne juristische Verfahren“ geben, erklärte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck. Auf absehbare Zeit werde es daher keine Einigung geben.

Google und die GEMA streiten sich seit 2009 darum, ob der Suchanbieter für jedes abgespielte Musikvideo zahlen sollte. Laut SZ ist in einer GEMA-Preisliste die Rede von einer Entschädigung in Höhe von zwölf Cent; nach eigenen Angaben hatte die Verwertungsgesellschaft diesen Betrag aber nie gefordert. Google hält jedoch auch einen geringeren Betrag für überhöht, weil er das Tochterunternehmen zum Verlustgeschäft machen würde.


Bis vor einer Stunde wurden Besucher der GEMA-Homepage zu dieser Anonymous-Nachricht umgeleitet (Screenshot: ZDNet).

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

4 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

4 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

5 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

6 Tagen ago