Ein US-Bezirksrichter hat entschieden, dass MP3tunes, ein Online-Musikschließfach, vom Digital Millenium Copyright Act (DMCA) geschützt ist. Richter William Pauley stimmte jedoch dem Kläger, der Plattenfirma EMI, in zwei Punkten zu: Unnternehmensgründer Michael Robertson und MP3tunes haften im Sinne einer mittelbaren Verletzung des Urheberrechts.
Das Unternehmen war einer Aufforderung von EMI nicht nachgekommen, widerrechtlich kopierte Songs zu löschen, die die Plattenfirma als solche identifiziert hatte. Zudem stellte Pauley fest, dass Robertson persönlich für die Musik haftet, die er selbst ohne Zustimmung der Rechteinhaber in sein Cloud-Schließfach hochgeladen hat.
Für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer kann MP3tunes jedoch nicht verantwortlich gemacht werden. Die Safe-Harbour-Regelung des DMCA dient dazu, Dienstanbieter wie Craigslist, eBay oder Verizon zu schützen. Robertson hatte erklärt, sollte er in diesem Punkt gewinnen, müssten auch andere Dienstleister mit Online-Schließfächern wie Apple, Google und Amazon den Plattenfirmen keine Lizenzgebühren zahlen.
„Das ist definitiv ein Sieg für Musik in der Cloud und MP3tunes nach einem jahrelangen Rechtsstreit“, sagte Robertson. „Anwender können jetzt zuversichtlich sein, dass sie Musik mit Hilfe von Clouddiensten speichern, anhören und genießen können.“ Auch EMI zeigte sich vom Ergebnis zufrieden. „Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass ein Lippenbekenntnis zum Gesetz für Unternehmen nicht reicht, während sie die Rechte von Musikern, Künstlern und Autoren untergraben.“
Robertson und sein Unternehmen müssen eventuell Millionen an Schadenersatz zahlen – für die rund 500 widerrechtlich hochgeladenen Lieder. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 150.000 Dollar je Song; daraus ergäbe sich ein Schadenersatz in Höhe von 75 Millionen Dollar.
Der Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien dauert seit vier Jahren an. Die Plattenfirma wirft MP3tunes sowie der dazugehörigen Suchmaschine vor, illegale Musikdownloads zu ermöglichen, da der Suchdienst auf urheberrechtlich geschütztes Material auf RapidShare verlinkt. Vergangenen Dezember stellte sich jedoch heraus, dass EMI selbst MP3-Dateien über Filehoster wie RapidShare verbreitet hat.
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