Microsoft fordert Importverbot für Motorola-Smartphones

Microsoft hat bei der International Trade Commission (ITC) einen Einfuhrstopp für bestimmte Motorola-Smartphones beantragt, wie Bloomberg berichtet. Die Handelsbehörde soll für die USA ein Importverbot verhängen, weil Motorola mit seinen Android-Geräten laut Microsoft insgesamt sieben Patente verletzt. Das Verfahren vor der ITC läuft seit vergangenen Montag.

Es ist die erste Verhandlung in dieser Sache, seitdem bekannt geworden war, das Google die Handysparte von Motorola übernehmen wird. Bei dem Kauf geht es dem Internetkonzern in erster Linie um Motorolas Patentportfolio, wie Google-CEO Larry Page bestätigte: „Die Übernahme von Motorola Mobility wird Googles Wettbewerbsposition mit einem verstärkten Patentportfolio ausbauen und uns vor wettbewerbsfeindlichen Angriffen auf die Android-Plattform durch Microsoft, Apple und andere Firmen besser schützen.“ Auch Microsoft hatte sich für das geistige Eigentum von Motorola interessiert.

Gegenüber Bloomberg zeigte sich David Howard, Corporate Vice President und Deputy General Counsel bei Microsoft, optimistisch, dass sein Unternehmen den Rechtsstreit gegen Motorola für sich entscheiden kann. „Wir sind es unseren Angestellten, Kunden, Partnern und Teilhabern schuldig, unser geistiges Eigentum zu schützen. Motorola verletzt unsere Patente und wir sind zuversichtlich, dass die ITC in unserem Sinne entscheiden wird“, schreibt er in einer E-Mail.

Motorola-Sprecherin Jennifer Erickson kündigte derweil an, dass man sich gegen Microsoft „vehement verteidigen“ werde. „Wir haben in den USA und Europa selbst juristische Schritte hinsichtlich einer Reihe von Motorola-Patenten eingeleitet, die Microsoft verletzt.“

Mitte August war Google Motorola im Patentstreit mit Microsoft zur Seite gesprungen und hatte bei der ITC einen Antrag gestellt, einen von Microsofts Zeugen auszuschließen. Den Schritt begründete der Internetkonzern damit, dass Microsoft dem als Experte bestellten Zeugen irregulär geheimen Android-Quelltext zur Verfügung gestellt habe. Der zuständige Ordnungsrichter lehnte Googles Antrag allerdings ab.

ZDNet.de Redaktion

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