Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann hat das am 9. August vom Düsseldorfer Landgericht verhängte Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Sie folgte der Argumentation der Apple-Anwälte, wonach das Tablet des südkoreanischen Elektronikkonzern das Geschmacksmuster (Design und äußerliche Gestaltung) des iPad-Herstellers verletze. Samsung darf somit das Gerät in Deutschland nicht zum Verkauf anbieten. Die Hauptverhandlung soll am 9. September stattfinden.
Auch in den Niederlanden musste Samsung am Mittwoch eine Niederlage einstecken. Dort hatte ein Gericht ein Verkaufsverbot für mehrere Samsung-Smartphones verhängt. Demnach ist es dem Konzern verboten, ab dem 13. Oktober die Smartphones Galaxy S, S II sowie Ace zu verkaufen. Anders als das deutsche Gericht sahen die dortigen Richter allerdings nicht Geschmacksmuster, sondern Patente von Apple verletzt.
Apple wirft dem koreanischen Elektronikkonzern Patentverletzungen und unfairen Wettbewerb vor. Er soll für seine Mobiltelefone und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie weitere Mobiltelefone die Nutzeroberfläche und andere Designelemente von Apples iPhone und iPad kopiert haben. Apple klagt unter anderem auch in den USA, Japan und Südkorea gegen Samsung.
In Australien hatte sich Samsung zudem kürzlich mit Apple darauf geeinigt, das Galaxy Tab 10.1 vorerst nicht auf den Markt zu bringen. Nach Unternehmensangaben gilt dies aber nur für eine Version, die nicht für den Verkauf in Australien bestimmt war. Stattdessen soll dort bald eine andere Version des Galaxy Tab 10.1 in den Handel kommen. Unklar ist, worin sich die beiden Versionen unterscheiden.
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