Samsung will nun auch in Australien Gegenklage gegen Apple einzureichen. Damit geht der koreanische Hersteller gegen das von Apple beantragte Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 vor. Bei einer Anhörung vor einem Bundesgericht kündigte Samsungs Anwalt an, die Klage gegen Apple zu erheben, sobald das Verfahren Ende September eröffnet werde.
„Unsere Gegenklage wird unter anderem eine Reihe von Patenten betreffen, die durch Apples iPad verletzt werden“, erklärte der Anwalt und fügte später hinzu, man beziehe sich dabei auch auf das iPhone. Ursprünglich hatte Apple in Australien gegen Samsung geklagt und behauptet, dessen Tablet Galaxy Tab 10.1 verstoße gegen seine Patente. Samsung bestritt die Vorwürfe und erklärte, sie bezögen sich auf eine nicht für Australien vorgesehene US-Version des Tablets. Die beiden Parteien einigten sich darauf, dass Samsung mit der Auslieferung einer australischen Version des Galaxy Tab 10.1 wartet und Apple vor der Markteinführung sieben Tage lang Zeit lässt, das Gerät in Augenschein zu nehmen.
Apple hat das Tablet inzwischen erhalten und mit der Überprüfung begonnen, für die das Unternehmen noch bis Donnerstag Zeit hat. Apples Anwälte trugen vor Gericht vor, sie hätten bereits zwei Verstöße gegen Apples Patente gefunden. Samsungs Anwälte argumentierten, Apple hätte keine Beweise erbracht, die eine Einstweilige Verfügung des Gerichts rechtfertigten. Apple habe solche Verfügungen in anderen Ländern zu missbrauchen versucht, um den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 zu verhindern. Apple Australien will nun die notwendigen Beweise vorlegen.
In Australien geht der Rechtsstreit am 26. September in die nächste Runde. Samsung hat den dortigen Marktstart des Tablets verschoben, und eine gerichtliche Entscheidung über den von Apple beantragten Vertriebsstopp ist bislang nicht gefallen. Weltweit laufen zwischen den Firmen mittlerweile 19 Verfahren in neun Ländern. Vor dem Düsseldorfer Landgericht erwirkte Apple ein Verkaufsverbot des Samsung-Tablets für Deutschland. Die Hauptverhandlung in Düsseldorf ist für den 9. September angesetzt.
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