Die American Civil Liberties Union (ACLU) feiert einen Sieg vor Gericht über das US-Justizministerium. Den Datenschützern zufolge muss die Behörde Namen und Nummern von Telefonbesitzern herausgeben, deren Ortsdaten sie abgefragt hatte, ohne dass ein Durchsuchungsbefehl vorlag.
Die jetzt vom US Court of Appeals für den District of Columbia entschiedene Klage hatte die ACLU zusammen mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) im Jahr 2007 eingereicht. Der Grund war Unzufriedenheit mit der Aufklärung durch die Behörden. Jetzt schreibt sie: „Es gibt keinen guten Grund für das Justizministerium, in solchen Fällen Informationen geheim zu halten, außer um die Öffentlichkeit im Dunkeln zu lassen über die neuen Möglichkeiten, die Bevölkerung auszuspionieren.“
Die Datenschützer stufen das Urteil auch als „wichtigen Sieg im Kampf gegen Personenverfolgung ohne Haftbefehl durch die Regierung“ ein. Es ist ihr zweiter Erfolg vor Gericht gegen das Justizministerium. Dem Berufungsverfahren war nämlich ein Sieg vor einem Bezirksgericht vorausgegangen. Das Justizministerium könnte nun die fraglichen Informationen wie gefordert herausgeben – oder aber den Supreme Court anrufen. Eine Entscheidung hat es bisher nicht kommuniziert.
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